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Tiergesundheit

EFSA empfiehlt Erfassung von Schlachtkörperbefunden

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt in einem Gutachten, die in Schlachthöfen erhobenen Befunddaten zu nutzen, um die Tiergesundheit in Schweinehaltungen zu verbessern.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Erfassung bestimmter Daten in Schlachthöfen sollte zur Verbesserung der Tiergesundheit in Schweinehaltungen genutzt werden. Das wird in einem umfangreichen wissenschaftlichen Gutachten zum Wohlergehen von Schweinen in Nutztierhaltungen empfohlen, das die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in der vergangenen Woche veröffentlicht hat. Aufgegriffen werden zudem Fragen zum Wohlergehen von Schweinen, die von der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „End the Cage Age“ aufgeworfen wurden.

Das Papier soll nach Angaben der EFSA der EU-Kommission die wissenschaftliche Basis für einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Tierschutzvorschriften liefern, der in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres vorgelegt werden soll. Konkret sprechen sich die Fachleute unter anderem dafür aus, bei der Schlachtung von Mastschweinen Schwanzverletzungen, Schlachtkörperbefunde sowie Lungenschäden zu erfassen, um Rückschlüsse auf Gesundheitsprobleme auf dem Betrieb ziehen zu können.

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Bei der Schlachtung von Altsauen wird empfohlen, neben den Schlachtkörperbefunden auch den Gesamtzustand sowie Schultergeschwüre und Genitalverletzungen einzubeziehen. Nicht sinnvoll ist es laut dem Gutachten, Lahmheiten zu erfassen. Es handele sich zwar um einen wichtigen Indikator, allerdings sollten lahme Tiere nicht transportiert werden und die Ursachen könnten nicht zuverlässig auf die Haltungsbedingungen zurückgeführt werden.

Befunderhebung harmonisieren

Grundsätzlich empfiehlt die EFSA, für die Erfassung der Parameter in den Schlachthöfen in der Europäischen Union einheitliche Vorgehensweisen zu etablieren, um die Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen und auch die Anwendungsmöglichkeiten auszuweiten. Hinsichtlich der Erfassung von Schwanzverletzungen und Lungenschäden spricht sich die Behörde dafür aus, die automatischen Systeme auszubauen und zu verbessern.

Für andere Parameter sollte hingegen zuerst eine standardisierte Bewertung entwickelt werden. In Deutschland werden in den Schlachthöfen bereits Befunddaten erhoben. Alle größeren Schlachtbetriebe im QS-System sind zur Meldung von Befunddaten an QS verpflichtet. Neben dem Dienstleister und dem Halter können Bündler und Viehvermarkter anteilig beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Zugang erhalten; dritte Parteien wie Veterinärverwaltungen oder Berater benötigen eine Ermächtigung des Tierhalters. In Deutschland sind 95 % des frischen Schweinefleischs QS-zertifiziert.

Absage an den Kastenstand

Neben der Datenerfassung in den Schlachthöfen setzt sich das Gutachten mit der Verbesserung der Tiergesundheit von Schweinen in den verbreitetsten Haltungssystemen auseinander. Eingegangen wird unter anderem auf Jungsauen, Ferkel, Läufer sowie Eber. Mit Blick auf Abferkelsysteme wird empfohlen, auf Kastenstände zu verzichten. Einer säugenden Sau sollten mindestens etwa 6,6 m² zur Verfügung gestellt werden, um die Ferkelverluste auf ein dem Kastenstand vergleichbares Niveau zu bringen. Spätestens am Tag vor dem Abferkeln sollte den trächtigen Schweinen zudem Material zum Nestbau zur Verfügung gestellt werden, um das entsprechende Verhalten zu ermöglichen.

Empfohlen wird auch, für das Elterntier und die Ferkeln Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. In Deutschland sind die Tage des Kastenstandes bekanntlich bereits gezählt: 2028 läuft die Übergangsfrist für den Einsatz im Deckzentrum ab. Im Abferkelbereich dürfen die Sauen ab 2035 maximal fünf Tage im Kastenstand verbringen und müssen in ihrer Bucht 6,5 m² Bodenfläche zur Verfügung haben und sich ungehindert Umdrehen können.

Immunokastration empfohlen

Zur Verbesserung des Wohlergehens von Ferkeln sprechen sich die Fachleute der EFSA dafür aus, das Abschleifen der Eckzähne nach Möglichkeit durch präventive Maßnahmen überflüssig zu machen. Sofern auf den Eingriff nicht verzichtet werden soll, sollte fachkundiges Personal eingesetzt und eine vorherige Risikobewertung durchgeführt werden; nicht gebilligt wird der Einsatz von Zangen.

Für eine chirurgische Kastration sind laut dem Gutachten Betäubung und Schmerzausschaltung Voraussetzung; vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen halten die Fachleute indes die Immunokastration für die bessere Alternative. Eine grundsätzliche Absage wird auch dem Kupieren der Schwänze erteilt. Sollte darauf nicht verzichtet werden, muss der Eingriff gemäß dem Gutachten so früh wie möglich und mittels Kauterisation durchgeführt werden. Begleitend wird empfohlen, passende Methoden zur Schmerzlinderung zu entwickeln.

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