Aktuell bestehen für das grenzüberschreitende Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen. Dies teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gegenüber dem Bundesverband Rind und Schwein (BRS) mit. Demnach liegen dem BMEL bislang keine Mitteilungen über entsprechende Einschränkungen des Grenzverkehrs vor.
Die EU Kommission hatte Anfang der Woche die Leitlinien für Grenzschutzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von Gütern und wesentlichen Dienstleistungen veröffentlicht. Danach zählen Tiere zu den essentiellen Gütern, deren Beförderung nicht durch Kontrollmaßnahmen beeinträchtigt werden sollen. Die Aufrechterhaltung des freien Warenverkehrs innerhalb der EU sei entscheidend für die Versorgung der Bevölkerung. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gibt es aktuell keine Hinweise darauf, dass Lebensmittel eine Quelle oder ein Überträger des Coronavirus sind.