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Initiative Tierwohl: Neue Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter

Ferkelaufzüchter können sich im September für die Initiative Tierwohl anmelden. Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts je ITW-Ferkel ist die Lieferung an einen ITW-Mäster.

Lesezeit: 2 Minuten

Ferkelaufzüchter haben erneut die Möglichkeit, an der Initiative Tierwohl (ITW) teilzunehmen. Das teilte die ITW in einem Schreiben an ihre Bündler mit. Wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) berichtet, können interessierte Betriebe vom 1. bis 30. September in der Datenbank registriert werden. Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. November 2022, der spätestmögliche Umsetzungszeitpunkt der 30. April 2023. Die Laufzeit ist bis zum 30. Juni 2024 begrenzt.

Laut ISN müsse für die Zulassung in der Programmphase 2021-2023 zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheide ein Losverfahren. Eine Rückmeldung zur Teilnahme der Ferkelaufzüchter sollen die Bündler voraussichtlich bis Mitte/Ende Oktober erhalten.

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Neues Kriterium "Vermarktung an ITW-Mäster"

Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgeltes von 3,57 € je ITW-Ferkel ist die Lieferung an einen ITW-Mäster. Ferkelaufzüchter sollten deshalb bereits frühzeitig und vor der ITW-Teilnahme auf ihren Abnehmer zugehen, um diese Voraussetzung erfüllen zu können. Im Audit wird dies anhand des neuen Kriteriums "Vermarktung an ITW-Mäster" überprüft. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster besteht jedoch nicht.

Damit will die ITW die Kette zwischen Mast und Ferkelaufzucht schließen, um ab 2024 eine Nämlichkeit ab der Geburt gewährleisten zu können und eine durchgängige Finanzierung über den Markt zu ermöglichen.

Ferkelaufzuchtbetriebe, die sich bei der neuen Registrierungsphase im September anmelden, müssen die neue Teilnahmeerklärung und das neue Datenblatt zur Registrierung verwenden.

Alle Details, Kriterienkataloge und wichtige Dokumente finden Sie HIER.

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