Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates ist die Kuh vom Eis. Die Länderkammer hat der sogenannten Ferkelbetäubungs-Sachkundeverordnung (FerkBetSachkV) zugestimmt und den Tierärztevorbehalt für die Inhalationsnarkose mit Isofluran zur Ferkelkastration aufgehoben. Die Landwirte dürfen ihre männlichen Ferkel also künftig selbst betäuben. Damit bleibt ihnen die Vollnarkose neben der Ebermast mit und ohne Improvac-Behandlung als weitere Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration erhalten.
Strengere Regeln für Sachkundenachweis
Voraussetzung ist allerdings, dass die Landwirte einen Sachkundenachweis vorlegen können. Die Anforderungen daran werden ebenfalls in der neuen Verordnung geregelt. Auf Betreiben der Länder wurden sie noch einmal deutlich verschärft. So muss der Lehrgang jetzt zum Beispiel zwölf Stunden statt der bisher vorgesehenen sechs Stunden dauern. Außerdem muss die anschließende Prüfung schriftlich und mündlich erfolgen.
Investitonszuschüsse
Um den Landwirten die Anschaffung der rund 10.000 € teueren Geräte zu erleichtern, sollen Zuschüsse gezahlt werden. Die Verordnung sieht jedoch vor, dass nur sichere Geräte gefördert werden, bei denen sowohl der Tierschutz als auch der Anwenderschutz gegeben sind. Außerdem muss das Gerät über eine Funktion verfügen, mit der die Anzahl der Behandlungen manipulationssicher dokumentiert werden kann. Die Aufzeichnungen müssen zwölf Monate lang aufbewahrt werden.