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topplus Ab 2039

Österreich beschließt Verbot von Vollspaltböden in der Schweinehaltung

Österreich verbietet nicht nur das Kükentöten und die Anbindehaltung von Rindern, sondern auch Vollspaltenböden für Schweine. Dazu kommen verpflichtende Klimatisierung und mehr Beschäftigungsmaterial.

Lesezeit: 3 Minuten

Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung werden in Österreich mit Ablauf des Jahres 2039 endgültig der Vergangenheit angehören. Der Wiener Nationalrat gab am vergangenen Donnerstag grünes Licht für das von den Regierungsparteien Anfang Juli vorgelegte Tierschutzpaket.

Beschlossen wurden unter anderem Novellierungen des Tierschutzgesetzes und der Ersten Tierhaltungsverordnung. Darin wird das von Tierschützern seit langem geforderte Aus für Vollspaltböden in der Schweinehaltung verankert. Zudem beinhaltet das Paket auch ein Schredderverbot für Küken sowie das Aus für die permanente Anbindehaltung für Rinder.

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Bei Neubau ab 2023 schon verboten

Nach Angaben des Wiener Landwirtschaftsministeriums müssen bestehende Schweineställe mit unstrukturierten Vollspaltenbuchten bis Ende 2039 umgebaut sein. Bei Neu- und Umbauten sind Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bereits ab dem kommenden Jahr verboten.

Vorgeschrieben sind ab dann bis zu 20 % mehr Platz, eine verpflichtende Klimatisierung, mehr Beschäftigungsmaterial und sogenannte „strukturierte Buchten“, also eigene Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche mit angepasster Temperaturregelung.

Änderungen gibt es auch im Hinblick auf die Kastration von Ferkeln. So wird die Betäubung von Ferkeln vor der Kastration für die Betriebe deutlich erleichtert, indem die Verwendung eines Narkosegases ermöglicht wird. Dieses ist nach entsprechender Ausbildung für die Anwendung durch die Tierhalter geeignet.

Das endgültige Aus für die Vollspaltenbuchten ist Teil des Regierungsprogramms 2020 bis 2024 „Aus Verantwortung für Österreich“, das eine Reihe von konkreten Anpassungen beim Tierschutz, der Tierhaltung und Tiertransporten umfasst. Darauf sowie auf dem parlamentarischen Entschließungsantrag vom Dezember 2021 aufbauend war Anfang Mai ein umfassendes Tierwohlpaket in die Begutachtung geschickt worden.

Ausbau des AMA-Gütesiegels

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums werden bis 2026 Vorschläge für einen neuen gesetzlichen Mindeststandard in der Schweinehaltung erarbeitet. Dieser werde nach einer fachlichen Begutachtung und politischen Diskussion festgesetzt und sei anschließend für weitere Neu- und Umbauten sowie ab 2040 auch für bestehende Ställe verbindlich.

Die Erarbeitung dieses Mindeststandards erfolge im Rahmen des Forschungsprojekts IBest+, in das auch Tierschutzorganisationen, Wissenschaftler und schweinehaltende Betriebe eingebunden würden.

Neben dem Tierwohl-Paket ist laut Agrarressort eine marktbasierte Umsetzung höherer Tierwohlstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette vorgesehen. Dazu werde das Gütesiegel der Agrarmarkt Austria (AMA) ausgebaut, um möglichst viele Betriebe zu besseren Tierwohlstandards zu bewegen. Mehr als 1 Mio. Schweine würden so bereits bis 2030 bessere Haltungsbedingungen erhalten.

Fleisch von Schweinen, die auf Vollspaltenbuchten gehalten würden, verschwinde aus Küchen und Kantinen von Behörden, Schulen, Polizeistationen und anderen Bundeseinrichtungen. Stattdessen müsse dort auf Fleisch aus Haltungen mit mindestens 60 % mehr Platz und eingestreutem Liegebereich umgestellt werden.

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