Schweine verhungert: Landwirt zu Geldstrafe verurteilt
Ein Landwirt aus Hilter im Landkreis Osnabrück hatte 296 Schweine verhungern lassen und sich schließlich selbst beim Landkreis angezeigt. Nun kam das Urteil.
Weil ein Landwirt aus Hilter (Landkreis Osnabrück) 296 Schweine verhungern ließ, hat ihn das Amtsgericht Bad Iburg zu einer Geldstrafe von 9.100 € verurteilt. Ende November vergangenen Jahres hatte sich der Mann beim Landkreis selbst angezeigt, berichtet der NDR.
Veterinäre fanden damals nur noch vier lebende von 300 Schweinen. Die Tiere hatten sich nach Ausbleiben der Fütterung selbst aufgefressen. Laut dem Sender hatte sich der Angeklagte vor Gericht nicht mehr erinnern können, wie es dazu kam. Er sei wegen der Arbeit überlastet gewesen. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem Mann, eine Depression gehabt zu haben. So habe der studierte Landwirt seine Arbeit zunächst aufgeschoben und später dann komplett verdrängt, heißt es.
Das Gericht erkannte dies jedoch nicht an, weil der Tierhalter langjährige Berufserfahrung habe und parallel ja seine zahlreichen Kälber weiter versorgt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Weil der Betrieb QS-geprüft war, hatten wir eine Stellungnahme angefordert. Diese können Sie in folgender Meldung noch einmal nachlesen.
Weil ein Landwirt aus Hilter (Landkreis Osnabrück) 296 Schweine verhungern ließ, hat ihn das Amtsgericht Bad Iburg zu einer Geldstrafe von 9.100 € verurteilt. Ende November vergangenen Jahres hatte sich der Mann beim Landkreis selbst angezeigt, berichtet der NDR.
Veterinäre fanden damals nur noch vier lebende von 300 Schweinen. Die Tiere hatten sich nach Ausbleiben der Fütterung selbst aufgefressen. Laut dem Sender hatte sich der Angeklagte vor Gericht nicht mehr erinnern können, wie es dazu kam. Er sei wegen der Arbeit überlastet gewesen. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem Mann, eine Depression gehabt zu haben. So habe der studierte Landwirt seine Arbeit zunächst aufgeschoben und später dann komplett verdrängt, heißt es.
Das Gericht erkannte dies jedoch nicht an, weil der Tierhalter langjährige Berufserfahrung habe und parallel ja seine zahlreichen Kälber weiter versorgt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Weil der Betrieb QS-geprüft war, hatten wir eine Stellungnahme angefordert. Diese können Sie in folgender Meldung noch einmal nachlesen.