Das geplante Insektenschutzgesetz soll noch im Frühjahr verabschiedet werden. Die Bauernverbände in Süddeutschland setzen auf einvernehmliche Lösungen.
Bis Anfang Februar muss der Sack zu sein, soll das Insektenschutzgesetz noch in der laufenden Legislaturperiode von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Bis Redaktionsschluss stand der weitere Zeitplan allerdings immer noch nicht fest und auch die Hauptkonfliktpunkte der beiden beteiligten Ministerien, Umweltministerium (BMU) und Landwirtschaftsministerium (BMEL), waren noch nicht ausgeräumt.
Die Streitpunkte
Keine Einigung besteht bisher in folgenden Punkten:
- Pflanzenschutzverbot: Zuletzt hat Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner in ihrer noch vor Weihnachten vorgelegten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete aus einem pauschalen Pflanzenschutzmittelverbot (PSM) herausgenommen. Damit wären von ursprünglich 10 % der landwirtschaftlichen Fläche nur noch 1,7 % von einem Verbot betroffen. In Naturschutzgebieten, Naturparks oder gesetzlich geschützten Biotopen dürften dann keine „bienengefährlichen Insektizide und Herbizide“ mehr eingesetzt werden. Umweltministerin Svenja Schulze beharrt allerdings weiterhin darauf, in sämtlichen Schutzgebieten, also auch in FFH- und Vogelschutzgebieten ein Verbot von „biodiversitätsschädigenden Insektiziden“ einzuführen.
- Gewässerrandstreifen: Dem Landwirtschaftsministerium ist es gelungen, das Thema Gewässerrandstreifen aus dem Wasserhaushaltsgesetz herauszulösen und in seiner Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung zu behandeln. Geplant ist vom BMEL demnach, beim Pflanzenschutzmitteleinsatz Gewässerrandstreifen von 5 m bei Gewässern 1. und 2. Ordnung vorzuschreiben. Das Umweltministerium will weiterhin 10 m durchsetzen, nur bei begrünten Streifen sollen 5 m reichen.
- Glyphosat: Der Einsatz von Glyphosat im Ackerbau soll künftig deutlich eingeschränkt werden und nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein, wenn andere Maßnahmen nicht möglich sind. Zum Beispiel bei Problemunkräutern oder auf Erosionsflächen. Ein komplettes Verbot soll national ab 1.1.2024 gelten, wenn die Genehmigung für den Wirkstoff auch auf EU-Ebene ausläuft und die Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen abgelaufen sind. In diesem Punkt lenkt das BMU aber bisher ebenfalls nicht ein.
- Streuobstwiesen als Biotope: Abhängig von der Zahl der Bäume pro Hektar auf einer Streuobstwiese und ihrer Höhe sollen sie als Biotop ausgewiesen werden und damit auch unter ein Pflanzenschutzmittelverbot fallen. Das BMU will Flächen schon ab mindestens zehn Bäumen pro Hektar mit einem Kronenansatz ab 1,6 m Höhe schützen, das BMEL ab mindestens 25 Bäumen/ha und ab 1,8 m Kronenansatz.
In punkto artenreichem Grünland als gesetzlich geschützten Biotopen haben sich die beiden Ministerien inzwischen verständigt. Eine allzu pauschale Unterschutzstellung scheint hierbei offenbar vom Tisch.
silvia.lehnert@topagrar.com
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Lesen Sie, wie süddeutsche Branchenvertreter das Gesetzesvorhaben aktuell bewerten.