Ab 2015 müssen Landwirte die Greening-Auflagen erfüllen, um ihre Flächenprämien zu sichern. Welche Strategien süddeutsche Betriebe dabei verfolgen, hat top agrar-Südplus mit Praktikern und Beratern diskutiert.
Das Greening bewegt auch in Bayern und Baden-Württemberg die Gemüter. Denn, wer die Vorgaben nicht erfüllt, dem geht nicht nur die Zusatzprämie von rund 87 € pro ha verloren. Ab 2017 wird ihm auch noch die Basisprämie um etwa 17 € gekürzt, ab 2018 um ca. 22 €. Ein Verzicht aufs Greening dürfte sich somit für keinen Betrieb lohnen.
Im Vordergrund steht damit die Frage: Welche Greening-Strategie ist für meinen Betrieb die richtige. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Dafür sind die Standortvoraussetzungen, Fruchtfolgen und Produktionsschwerpunkte der Betriebe in Bayern und Baden-Württemberg viel zu unterschiedlich. Zudem lassen die Greening-Auflagen beim Nachweis der „ökologischen Vorrangflächen“ (öVF) viel Gestaltungs-Spielraum zu.
So müssen Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerland für 5 % ihrer Ackerfläche Vorrangflächen vorweisen. öVF können z. B. Stilllegungen, Randstreifen ohne Produktion, Landschaftselemente (Hecken, Feldgehölze, Baumreihen) sowie der Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten sein.
Je nach Maßnahme haben die öVF verschiedene Gewichtungsfaktoren (siehe top agrar 9/2014, Seite 33). Die Fläche von Randstreifen wird z. B. mit dem Faktor 1,5 multipliziert, die von Zwischenfrüchten nur mit dem Faktor 0,3. Jeder Betrieb hat viele Möglichkeiten, das Soll bei den öVF zu erfüllen.
Sorgfältig rechnen!
Damit bei der Planung keine Fehler unterlaufen, sollten Sie sorgfältig vorgehen und genau rechnen. Denn bereits ein geringes Unterschreiten der 5 %-Grenze führt zu einem Verlust der Greening-Prämie. Das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg bietet deshalb seit kurzem einen Greening-Rechner im Internet an, der die Kalkulation erleichtert. Sie finden das Programm auf der Seite www.landwirtschaft-bw.info unter dem Link „Greening-Check“.Weit weniger Einfluss auf die Anbauplanung wird die Verpflichtung zur Anbaudifferenzierung haben. Sie besagt, dass Betriebe ab 10 ha Ackerland mindestens zwei Hauptkulturen anbauen müssen, Betriebe ab 30 ha Ackerland drei. Dabei darf keine Hauptkultur mehr als 75 % und weniger als 5 % der Ackerfläche einnehmen. Betroffen sind hier vor allem die Betriebe in der Rheinebene und im Rottal mit starkem Körnermaisanbau.
Dritte Vorgabe beim Greening ist das Umbruchverbot für Grünland. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Ausnahmen sind nur außerhalb von FFH-Gebieten und mit Genehmigung möglich (siehe top agrar 9/2014 auf Seite 30).
Lesen Sie auf den folgenden Seiten, wie Landwirte in verschiedenen Regionen Baden-Württembergs und Bayerns die Greening-Vorgaben umsetzen wollen.Klaus Dorsch