Nach der Veröffentlichung eines Videos, das Tierschutzverstöße aus dem Schlachthof in Tauberbischofsheim zeigen soll, liefern sich die Amtstierärzte und Tierschützer in Baden-Württemberg einen hitzigen Schlagabtausch.
So wirft Friedrich Mülln von der Soko Tierschutz den Amtstierärzten und Kontrolleuren in der Schwäbischen Zeitung vor, sie seien zu nah an den Kontrollierten dran, manche seien unfähig, andere überlastet. Eine Aufstockung der Stellen - wie in Baden-Württemberg in diesem und im nächsten Jahr geplant - helfe da nicht. Mülln verweist auf die neue Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Bayern, deren Einrichtung er als seinen eigenen Erfolg verbucht. Eine solche Institution sei auf Augenhöhe mit den großen Lebensmittelbetrieben. Denn deren Kontrolle überfordere die Veterinärämter der Landkreise. "So lange die staatlichen Organe auf ganzer Strecke versagen, wird es Leute wie mich geben, die ihnen das Versagen vorhalten", wird Mülln in der Schwäbischen Zeitung vom Mittwoch dieser Woche zitiert.
Die Amtstierärzte wehren sich vehement gegen die Vorwürfe der Tierschützer. Sie seien für den Tierschutz zuständig und nicht die Aktivisten. "Wenn ein Fachmann oder Laie denkt, ein Tier zu sehen, das nicht artgerecht gehalten wird, dann ruft er beim Veterinäramt an und wir versuchen, die Mängel abzustellen. Die Tierschutzaktivisten tun das aber nicht, sondern machen Filmaufnahmen und stecken uns in den gleichen Sack wie den Landwirt." so der Landeschef der Amtstierärzte Thomas Pfisterer.
Er plädiert schon seit einiger Zeit für deutlich mehr Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben. Statistisch gesehen werde jeder Bauer, der Tiere hält, nur alle 15 Jahre kontrolliert. Das sei viel zu selten. Daher fordert er mehr Personal, um damit Mängel rechtzeitig erkennen und abstellen zu können. Im Landeshaushalt sind für dieses und nächstes Jahr fünf neue Stellen vorgesehen.
Anstoß der Debatte war ein Tierschutzverstoß in einem Schweinemastbetrieb im Alb-Donau-Kreis. Dafür müssen sich die Betriebsleiter vor Gericht verantworten. Der zuständige Amtstierarzt hatte die Vorwürfe zunächst als zu 98 % als nicht zutreffend bezeichnet und bekam deshalb einen Strafbefehl.