In einer aktuellen Mitteilung des Bayerischen Bauernverbandes weist der BBV-Generalsekretär Georg Wimmer darauf hin, dass auch etliche bäuerliche Familienbetriebe von den Schließungen für Gastronomiebetriebe und dem Beherbergungsverbot für touristische Zwecke betroffen sind. Deshalb sollen auch sie durch die angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe der Bundesregierung schnell und direkt unterstützt werden.
Einnahmeausfälle für diversifizierte Betriebe
Gerade auf die unmittelbar betroffenen Betriebe, die auf Diversifizierung ausgerichtet sind und sich hier spezialisiert haben, kommen dem BBV zufolge erneut erhebliche Einnahmeausfälle zu: Allen voran Familienbetriebe mit Urlaub auf dem Bauernhof, Cateringsservices von Bäuerinnen, Hofcafes und Hofgastronomien sind erneut direkt von der angeordneten Schließung betroffen.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland in einem aktuellen Schreiben ans Bundeswirtschaftsministerium und ans Bundeslandwirtschaftsministerium gewandt. Die Forderung: Die zugesagten Entschädigungsleistungen in Höhe von 75 Prozent müssen nun zügig und unbürokratisch über eine vereinfachte Antragstellung durch die Unternehmer ausgezahlt werden.
Zudem hoffe man auf eine schnellstmögliche Wiedereröffnung der touristischen Vermietung. Dafür solle laut Bundesarbeitsgemeinschaft das Prinzip „Tests statt Beherbergungsverbote“ schnell auf den Weg gebracht werden. Hierzu müssten auch die Testkapazitäten im ländlichen Raum ausgebaut werden.