Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2020 soll von jedem FAKT-Antragsteller ein Vorantrag gestellt werden. Darauf verweist das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg.
In dem erklärt der Antragsteller, ob er den bisherigen 5-jährigen Verpflichtungsumfang beibehält, erweitert oder beabsichtigt, in weitere FAKT-Maßnahmen einzusteigen. Dies betrifft auch die Tierwohlmaßnahmen, die eine einjährige Verpflichtungslaufzeit haben.
Spätestens am 16. Dezember 2019 sei der Vorantrag zwingend abzuschließen, ansonsten liege kein gültiger Vorantrag im Online-Antragssystem FIONA vor, so das Ministerium.