Praxistipp
Achten Sie auf den Bienenschutz!
In den nächsten Wochen stehen zahlreiche Pflanzenschutzmaßnahmen auf den Feldern an. Aber nicht nur die Landwirte, auch die Insekten sind draußen unterwegs.
Durch den milden Winter sind nicht nur die Ackerkulturen wie Raps weit entwickelt. Auch die (Wild-)Bienen und andere blütenbesuchende Insekten sind früh im Jahr gestartet und bereits aktiv. Achten Sie bei den anstehenden Pflanzenschutzmaßnahmen unbedingt auf den Bienenschutz (CC-relevant). In blühenden Kulturen und auf Flächen mit blühenden Unkräutern dürfen Sie als bienengefährlich (B1) eingestufte Mittel nicht ausbringen.
Von B4 zu B1 – so ändert sich die Bienengefährlichkeit
Zudem müssen Sie sicherstellen, dass solche Pflanzenschutzmittel nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen am Feldrand gelangen. Um die Abdrift zu vermeiden, sollte man vor und während der Maßnahme auf die Windgeschwindigkeit und die Windrichtung achten. Achtung: Bei einigen B4-Produkten ändert sich die Bienengefährlichkeit, sobald Sie diese mit anderen Mitteln mischen – insbesondere in Mischungen mit Fungiziden. Für die Tankmischung gilt dann eine Bienengefährlichkeit von B2 oder B1.
B4-Mittel am besten abends
Als bienenungefährlich (B4) eingestufte Mittel darf man in die Blüte spritzen. Ob sich dies jedoch negativ auf einige Flugbienen auswirkt, ist nicht in Gänze auszuschließen. Die Auflage NN410 stuft einige B4-Mittel als schädigend für Bestäuberinsekten ein – Grund ist, dass andere Bestäuber empfindlicher auf die Mittel reagieren als die Honigbienen. Daher empfiehlt sich, auch bienenungefährliche Pflanzenschutzmittel in den Abendstunden anzuwenden. Meist ist es dann zudem windstiller und es gelangt die volle Spritzbrühe in den Bestand.
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