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Bayer-Aufsichtsrat verlängert Vertrag mit Baumann bis Mai 2024

Bayer-Vorstand Werner Baumann steuert das Unternehmen durch bewegte Zeiten. Er zeichnete verantwortlich für die Monsanto-Übernahme und verteidigt seine Produkte in US-Prozessen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Aufsichtsrat der Bayer AG hat den zur Hauptversammlung 2021 auslaufenden Vertrag mit dem Vorsitzenden des Vorstands, Werner Baumann (57), einstimmig bis zum 30. April 2024 verlängert.

Baumann arbeitet seit 1988 für Bayer, wurde 2010 in den Vorstand berufen und ist seit Mai 2016 Vorsitzender des Vorstands. Unter seiner Führung gelte es nun in den kommenden mehr als dreieinhalb Jahren, Bayer in einem sehr herausfordernden Umfeld erfolgreich weiterzuentwickeln, teilt der Konzern mit. Das bedeute: die Auswirkungen der Corona-Krise erfolgreich bewältigen, die Weichen für profitables Wachstum nach Ablauf der Patente wichtiger Pharma-Produkte stellen, die führende Position des Crop-Science-Geschäfts mit Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit ausbauen, das Wachstum von Consumer Health beschleunigen und die Effizienz- und Strukturprogramme konsequent fortsetzen.

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„Der Aufsichtsrat ist fest davon überzeugt, dass Herr Baumann die richtige Führungspersönlichkeit ist, um diese umfassende Transformation weiter zielgerichtet und entschieden voranzutreiben. Seine tiefgreifende Kenntnis der Märkte, Geschäfte, Organisation und Stärken von Bayer sind dafür wesentlich“, so Prof. Dr. Norbert Winkeljohann, Aufsichtsratsvorsitzender der Bayer AG. „Wir erwarten zudem, dass der Rechtskomplex Glyphosat in einer für das Unternehmen zufriedenstellenden Weise gehandhabt wird, die wirtschaftlich sinnvoll und so strukturiert ist, dass mögliche künftige Fälle effizient geregelt werden können.“

Auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat unterstützen und begrüßen die Vertragsverlängerung von Werner Baumann: „Wir schätzen seine Verbindlichkeit sowie sein offenes Ohr für die Belange der Arbeitnehmer. Auf der Basis der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit gilt es auch weiterhin, die Dinge bei Bayer im Sinne des Unternehmens und insbesondere für die Beschäftigten gemeinsam voranzubringen“, sagte Oliver Zühlke, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender.

Fortschritte bei Vergleich

Zudem teilte das Unternehmen mit, dass es mit den Klägeranwälten Fortschritte bei einem überarbeiteten Konzept für ein Class Settlement (d. h. einen Vergleich mit einer bestimmten Gruppe von Klägern) zur Handhabung und Beilegung möglicher künftiger Ansprüche im Zusammenhang mit Roundup (Wirkstoff: Glyphosat) erzielt habe. Die Details des überarbeiteten Konzepts werden in den kommenden Wochen finalisiert.

Nach Abschluss der formellen Vereinbarung wird ein Antrag auf vorläufige Genehmigung eingereicht. Der Plan zur Handhabung und Beilegung möglicher künftiger Rechtsstreitigkeiten steht im Einklang mit der seit langem bestehenden Position von Bayer, dass das Unternehmen eine Beilegung in Betracht zieht, solange sie zu angemessenen finanziellen Bedingungen erreicht werden kann und sowohl aktuelle als auch mögliche künftige Ansprüche berücksichtigt. Diesem ganzheitlichen Ansatz folgend, wird das Unternehmen nun den Abschluss der am 24. Juni verkündeten vorläufigen Vereinbarungen beschleunigen, um aktuelle Klagen und Ansprüche beizulegen.

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