Nach dem Kabinettsbeschluss zum Insektenschutzpaket reagieren die Länder, die bereits umfangreiche Landesregelungen zum Insektenschutz haben oder planen mit vorsichtiger Erleichterung. Die niedersächsischen Landesumweltminister Olaf Lies (SPD) und Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) begrüßen, dass die Beschlüsse den Niedersächsischen Weg berücksichtigen. Dennoch geben sie sich kämpferisch für Änderungen im Bundesratsverfahren. „Wir erwarten jetzt, dass die in Aussicht gestellten Regelungen zu Gewässerrandstreifen und für einen weiterhin möglichen Erschwernisausgleich zügig umgesetzt werden“, heißt es aus den Hannoveraner Ministerien für Umwelt- und für Landwirtschaft.
Niedersachsen fordert Ausnahmen für FFH-Grünland
Die vorgelegte Fassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sei so noch nicht akzeptabel, sagte Lies. Es sei eben noch nicht gesichert mit der neuen Verordnung, dass die Landwirtschaft für ihre Naturschutzleistung auch bezahlt wird. „Wir werden der Verordnung des BMEL nur zustimmen, wenn diese bundesweit einzigartige Kooperation von Naturschutzverbänden, Landwirtschaft und Politik gesichert bleibt“, sagte Lies.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast forderte, in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung müssten auch noch Ausnahmen von den Pflanzenschutzverboten für Grünland in FFH-Gebieten kommen. „Dafür setzen wir uns im Bundesrat ein“, sagte Otte-Kinast.
NRW will Verbotstatbestände prüfen
Nordrhein-Westfalens Agrarministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) kündigte an, dass sie insbesondere die Pflanzenschutzverbote für Schutzgebiete aus der Pflanzenschutzanwendungsverordnung prüfen werde. "Wir müssen schauen, was von den Verbotstatbeständen wie in NRW wirkt. Und dann werden wir erst entscheiden", sagte sie gegenüber top agrar. Dabei lege sie Wert darauf, dass sie extensive Anbauverfahren in Schutzgebieten weiter fördern kann. "Wenn das nicht ginge, ist das für mich ein Grund der Verordnung im Bundesrat nicht zuzustimmen", sagte sie. Positiv bewertet Heinen-Esser, dass der Bund den Ländern mehr Freiräume und Öffnungsklausen eingeräumt hat.
Bayern will seinen Artenschutz-Weg weitergehen
Erleichtert hat sich auch Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) gezeigt, dass ihre gemeinsam mit ihren Kollegen aus Niedersachsen und Baden-Württemberg vorgetragene Kritik am Aktionsplan Insektenschutz (API) in Berlin Gehör gefunden hat. „Bayern setzt beim Thema Artenschutz auf Kooperation und ist damit auch für andere Bundesländer zum Vorbild geworden“, sagte Kaniber. Sie zeigte sich erfreut, dass die auf Zusammenarbeit setzenden Landesregelungen wie in Bayern im Wesentlichen auch weiterhin Bestand haben. Weitere Anpassungen durch die Länder erwartet jetzt auch Kaniber vom Bundesratsverfahren
Analog zu den bereits bestehenden bayerischen Regelungen, die im Nachgang zum Volksbegehren getroffen wurden, beschränkt sich das Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf nationale Schutzgebiete. In darüberhinausgehenden FFH-Gebieten können die Länder den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel weiterhin freiwillig fördern. Auch die für Bayern wichtigen Bereiche des Garten-, Obst- und Weinbaus sowie des Hopfens bleiben unberührt. Um drohende schwere Schäden oder Ernteausfälle abzuwenden, sind Ausnahmen oder Allgemeinverfügungen möglich. Für den Freistaat wesentlich sind auch die Länderöffnungen beim vorgesehenen Biotopschutz und dem Verbot von Pflanzenschutzmitteln entlang von Gewässern. Dies gibt Bayern die Möglichkeit, die bayerische Definition von artenreichem Grünland und Streuobst weiter anzuwenden.
Baden-Württemberg drängt auf zugesagte Ausnahmen
Baden-Württembergs Agrarminister Landesagrarminister Peter Hauk (CDU) schränkte seine Kritik an den neuen Insektenschutzregelungen vom Bund, die er seit Tagen vorgebracht hatte, etwas ein. Es habe sich noch vieles bewegt, sagte er. Es gebe aber im Gesetzentwurf nach wie vor „zahlreiche nicht hinnehmbare Einschränkungen für Baden-Württemberg“, sagte er der Deutschen Presseagentur (dpa).
Hauk erwartet nun, dass die Abweichungen für die Länder, die wie in Baden-Württemberg bereits ein eigenes Landesgesetz haben, nun auch von der Bundesregierung so erlaubt werden. Allerdings seien diese Ausnahmeregelungen bislang nur in Teilen im offiziellen Teil des Entwurfs enthalten, monierte Hauk.
Der Bundestag solle noch wesentliche Teile des Naturschutzgesetzes ändern, forderte der CDU-Minister. „Sollte das Gesetz auf dem heutigen Stand und damit unverändert in den Bundesrat eingebracht werden, könnte Baden-Württemberg im Bundesrat nicht zustimmen“, sagte Hauk weiter.
Saarländischer Weg beim Insektenschutz soll Bund zuvor kommen
Betroffen äußerte sich der Agrarminister des Saarlandes, Reinhold Jost (SPD): „Das jetzt geplante Gesetzespaket des Bundes stellt unsere bisherigen Erfolge im Saarland auf eine harte Probe“, sagte er. Im Saarland sorgt die Regelung, das artenreiche Grünland unter generellen Biotopschutz zu stellen für Kopfschmerzen. Davon sei das Saarland durch das Vorhaben am stärksten betroffen. Mehr als ein Drittel des gesamten saarländischen Dauergrünlandes dürfte nur noch unter strengen Auflagen bewirtschaftet werden. „Das werden wir verhindern. Wir werden nicht hinnehmen, dass wir für unsere erfolgreichen Bemühungen, Landnutzung und Naturschutz miteinander zu vereinbaren, bestraft werden“, sagte Jost.
Josts Ministerium beabsichtigt nun, durch eine Änderung im saarländischen Naturschutzgesetz die besonders schützenswerten Dauergrünlandflächen (nur A-Flächen und die wertvollsten B-Flächen) unter besonderen Schutz zu stellen. „Damit würden wir vor Inkrafttreten eines Bundesgesetzes eine Regelung treffen, die nur einen Teil, den schützenswertesten, unseres Grünlandes betreffen würde. Eine solche landesrechtliche Regelung könnte durch den Bund nicht mehr gekippt werden. So können wir die Betroffenheit im Saarland nach unserem Dafürhalten eingrenzen und sowohl die weitere Bewirtschaftung der Flächen, als auch deren weiteren guten Erhaltungszustand sichern“, sagte Jost.
Das Land wolle zudem dafür sorgen, dass die Bemühungen der Landwirte, dem Naturschutz hier Rechnung zu tragen, honoriert werden. Das Saarland wolle mit der Landwirtschaft gemeinsam ein Schutzkonzept für die nicht unter den besonderen Schutz gestellten Grünlandflächen entwickeln, kündigte Jost an.
von Helmut Stocker
Bananenrepublik??
Ist doch, eh egal, was wir und wen wir gewählt haben. Ich sage nur Manfred Weber oder Von der Leyen. ??? Klöckner der Schulze. Praktiker? das ist hier nicht die Frage. Schon gar nicht mehr die gute fachliche Praxis. Die Frage ist nur wer hier wen Ver......?
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von Bernhard ter Veen
Wir in D
motten die Landwirtschaft komplett ein und schaffen damit freiwerdende Fläche für Erholung, Wohnverbauung, Humane Konzentration, BILDUNG, und alles was sonst noch für die individuelle Entwicklung der Menschlichen Spezies von "unnützer Wichtigkeit ist... Dafür können wir all die " ... mehr anzeigen Wirtschafts-/ Politischen-/ Kriegs Flüchtlinge aus dem Rest der Welt aufnehmen. Die Anderen Länder sind ja im Stande dieses "Lager" dann mit Nahrung und Energie zu versorgen. Die einzig überbleibende Erwerbstätigkeit in diesem Zukunftsdeutschland ist " Autos zu bauen" damit der Rest der Welt Mobilität ohne Schuldgefühle zu erleben... Unsere jetzige Politik ist Schuld an dem kompletten Desaster das auf die folgende Generation zurollt... und was ich sonst noch loslassen möchte behalt ich lieber für mich... weniger anzeigen
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von Wilfried Maser
Unsere jetzige Landschaft
ist durch die Bewirtschaftung der Landwirte geschaffen. Jetzt sind Naturtheoretiker der Meinung diese durch Auflagen und Verbote so zu erhalten bzw. noch verbessern zu können. Was sie aber verkennen durch die Auflagen und Verbote wird sich die Bewirtschaftung und somit auch das ... mehr anzeigen Landschaftsbild verändern. Weiterhin wird sich die Landwirtschaft sehr zurückhaltend verhalten in Bezug auf Kooperationen mit staatlichen Stellen und Naturschutzverbänden, denn dies kann wie man jetzt sieht zu massiven Einschränkungen in der Zukunft führen. Man kann nur hoffen, dass in den Länderparlamenten noch soviel redliche und verantwortungsvolle Parlamentarier sitzen um den Gesetzesvorschlag zu kippen. weniger anzeigen
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von Willy Toft
Die Duldung oder die Zustimmung der Landwirtschaft, ...
Ist in der Präambel festgeschrieben, eines jeden Natur – und FFH Schutzgebiet. Hier wurde festgelegt, dass umfängliche landwirtschaftliche Aktivitäten weiterhin erlaubt sind‼️ Die Politiker die sich jetzt zu den Entwürfen noch positiv äußern, müssen sich fragen lassen, ob sie ... mehr anzeigen noch Respekt vor den Bauern und dem Eigentum haben. Land Eigentümer und Bauern werden enteignet!‼️‼️‼️ weniger anzeigen
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von Willy Toft
Die Duldung oder die Zustimmung der Landwirtschaft, ...
Ist in der Präambel festgeschrieben, eines jeden Natur – und FFH Schutzgebiet. Hier wurde festgelegt, dass umfängliche landwirtschaftliche Aktivitäten weiterhin erlaubt sind‼️ Die Politiker die sich jetzt zu den Entwürfen noch positiv äußern, müssen sich fragen lassen, ob sie ... mehr anzeigen noch Respekt vor den Bauern und dem Eigentum haben. Land Eigentümer und Bauern werden enteignet!‼️‼️‼️ weniger anzeigen
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von Gerd Uken
2023 schafft die EU die Zulassung für Glyphosat ab
Da wurdest keine Verlängerung geben. Dann wird hiermit Sicherheit wieder mehr Sommerung abgebaut, Mais wird auch wohl auf Grenzstandorten verschwinden. So meine Glaskugel..... Und man legt dann noch ein Zuschussprogramn auf für Hacke und Striegel. Die Bodenbrüter freuts jetzt schon- ... mehr anzeigen aberdas wissen u serecFreubde vom BUND u. NaBu.Sie kennen sich ja auch mit Koniks aus. weniger anzeigen
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von Christoph Blankenburg
Wenn selbst SPD Minister...
...in den Ländern auf Distanz zu diesem von Ideen einer Frau Schulze domminierten Gesetzentwurf gehen, dann sollte das in Berlin ernst genommen werden. Bei derart in Eigentumsrechte eingreifende Vorgaben muss man auch erwarten dürfen, dass die Kanzlerin von ihrer Richtlinienkompetenz ... mehr anzeigen Gebrauch macht. Die Länderöffnungsklausel mag aktuell in bestimmten Bundesländern positiv gesehen werden. Was aber geschieht bei einem Machtwechsel in den Landesparlamenten? Der Schuss könnte nach hinten los gehen. Eine Wettbewerbsverzerrung innerhalb Deutschlands ist nicht auszuschließen. Das Thünen Institut hat vor nicht allzu langer Zeit bereits vor einem europäischen Flickenteppich in der Naturschutzpolitik gewarnt. Nun könnte es noch kleinräumiger werden. weniger anzeigen
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von Hermann Wieber
Wir überleben, die Bodenbrüter nicht
Wir führen seid Jahren mit dem NABU und dem Landwirtschaftsamt nachhaltigen Schutz der Bodenbrüter (Kiebitz,Rebhuhn,Feldlerche und Wachtelkönig). Wenn wir im Herbst unsere Herbizidbehandlung nicht mehr durchführen dürfen, dann bleibt uns nur noch die mechanische Bearbeitung im ... mehr anzeigen Frühjahr. Die Nester werden alle zerstört! Schon immer haben wir durch die Zusammenarbeit aller, eine ordentliche Population der Vögel behalten. Ob diese Vielfalt in den nächsten Jahren bleibt, wage ich zu bezweifeln. Zumal die Landwirte jetzt einen gewissen Teil an Vertrauen in Politik und Naturschutz verloren haben. Es ist sehr traurig das jahrelanger Naturschutz durch Theoretiker in Berlin kaputt gemacht wird. Man verspürt eine regelrechte Arroganz in der politischen Haltung, erst recht was Frau Schulze und ihre Berater angeht. Aber wie ich schon sagte, wir werden irgendwie überleben, nur die Vögel nicht. Vielleicht wird diese Einsicht auch irgendwann in Berlin kommen. Und nichts für ungut... weniger anzeigen
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von Rudolf Rößle
Da fehlt
es doch offensichtlich an der Kommunikation von Landwirtschaftsämtern in Richtung Regierung. Toll, dass sie an dem Projekt mitmachen. Ich bin gespannt, wie sich die neuen Stellen in Bayern auswirken werden und die Berichte in den regionalen Amtsboten in Zukunft aussehen werden.
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von Willy Toft
Nun wird wieder alles bis ins Detail durch geplant, diskutiert und verhandelt!
Nun wird wieder alles bis ins Detail alles durchdacht, geplant, diskutiert und verhandelt! Keiner von Denen, die da dran sind, bewirtschaftet da einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die Protagonisten können sich da nicht hineinversetzen, und wissen eigentlich gar nicht, was sie da ... mehr anzeigen entscheiden. Wenn da ein Gesetz gestrickt werden muss, was bitteschön lief denn vorher verkehrt? Jetzt soll ja angeblich, alles wieder im gleichen Stand versetzt werden, nur dass da ein Gesetz drüber schwebt, wo Ausnahmen für die Landwirtschaft eingebaut werden sollen. Man weiß aber nicht wie lange die gewährt werden sollen, diese Ausnahmen, und da legt man sich auch nicht fest. Wie da für die Betriebe und Landbesitzer die Enteignung verhindert werden soll, das ist doch das spannende Frage? weniger anzeigen
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von Gregor Grosse-Kock
Ostendorff
Fragen, der weiss Alles zu 110% und hält sein Betriebchen mit seinen Diäten am laufen!
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