Nur sehr unverbindlich und vergleichsweise kurz ist die Stellungnahme des Bundesrats zur Mitteilung der Europäischen Kommission für die EU-Bodenstrategie 2030 ausgefallen. Die Länderkammer stellte am vergangenen Freitag dazu fest, sie sei der Auffassung, dass der Boden auf allen Ebenen dringend mehr Aufmerksamkeit verdiene. Dies gelte insbesondere für die politischen Entscheidungsträger und die Bodennutzer.
Vor diesem Hintergrund unterstrich der Bundesrat „die Notwendigkeit einer umfassenden Strategie zum Schutz und Erhalt der endlichen Ressource Boden auch auf der europäischen Ebene“. Er teilt zudem die Ansicht der Kommission, dass die Überwachung des Bodenzustands ein wichtiges Instrument des Bodenschutzes sei.
Wohnungs- und Städtebau miteinbeziehen
Die Bundesregierung wurde aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass europäische Bestimmungen den nationalen Bodenbeobachtungsprogrammen nicht zuwiderlaufen. Sie soll zudem darauf hinwirken, dass bei der Erarbeitung von Vorschlägen im Zusammenhang mit der Bodenstrategie auch Experten aus dem Bereich des Wohnungs- und Städtebaus einbezogen werden.
Alle sonstigen Empfehlungen seines Wohnungssauschusses nahm der Bundesrat nicht an. Dazu gehörte die Feststellung, dass die Ziele der Verringerung des Netto-Flächenverbrauchs bis 2030 und eines Netto-Null-Flächenverbrauchs bis 2050 im Zielkonflikt zur Schaffung von Wohnraum und städtebaulichen Qualitäten stünden und dass sich Zielkonflikte auch aus Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung ergeben könnten.
Der Umweltausschuss hatte sich dafür ausgesprochen, das Anliegen der EU-Kommission, die Flächeninanspruchnahme in den kommenden Jahren deutlich zu reduzieren, Brachflächen zu recyceln und dafür geeignete Regulierungsinitiativen zu schaffen, ausdrücklich zu begrüßen. Auch diese Empfehlung fand im Plenum keine Mehrheit.