BBV unterstützte Klage
Erfolg vor Gericht: Rote Gebiete nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht
Jetzt ist es amtlich: Die Ausweisung der roten Gebiete in Bayern, die zur Verschärfung der Düngeverordnung führte, wurde von staatlicher Seite nicht korrekt mitgeteilt.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat festgestellt, dass die Allgemeinverfügung zur Düngeverordnung 2017, welche die bisherigen roten Gebiete in Bayern definiert, durch die Veröffentlichung im Staatsanzeiger und auf der Website der Landesanstalt für Landwirtschaft nicht wirksam bekanntgegeben wurde. Das teilt der Bayerische Bauernverband (BBV) mit.
Im konkreten Fall des...
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von Wolfgang Schuchard
Mir ist der genaue Inhalt der Klage nicht bekannt,
aber so wie ich es bisher verstand, war das eigentlich die Absicht des Klägers. Nämlich das konkrete Rote Gebiet aufgrund mangelhafter Messstellen / Methoden zu Fall zu bringen. Wenn das Verwaltungsgericht nun festgestellt hat, dass wegen Formfehlern das Rote Gebiet gar nicht ... mehr anzeigen ordungsgemäß verkündet wurde, geht es den Weg des geringsten Widerstandes. Der schludrigen Behörde kann das sogar mehr als recht sein, wenn die Messstellen aufgrund nachträglich festgestellter Rechtsunwirksamkeit gerichtlich gar nicht mehr geprüft werden können, und den Bauern bietet sich die Möglichkeit, gegen Mängel in den Messmethoden zu klagen erst wieder, wenn die Neuausweisung durch ist. Und dann geht der müßige Rechtsweg mit umfangreichen Gutachten erst in 2021 von vorne los. Dass man nun aber der Auffassung ist, dass sich Bauern, wenn sie sich selbst informiert haben, an die Auflagen für Rote Gebiete halten mussten, andere hingegen nicht, lese ich in diesem Artikel zum ersten Mal. Das wurde so bisher nicht geschrieben und wäre mehr als ungerecht. weniger anzeigen
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von Günter Schanné
Von wegen Klagen
Vor Gericht klagen kann nur wer selbst betroffen ist. Der BBV K.d.ö.R ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht selbst von der Düngeverordnung betroffen.
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von Harald Finzel
Das löst kein Problem ...
... sondern bringt höchstens einen zeitlichen Aufschub bis zu einer ordnungsgemäßen Bekanntmachung und ist somit nicht besonders hilfreich, um die nötigen verursacherbezogenen Regelungen zu erreichen. --- Was ist mit einer viel wichtigeren Klage wegen mangelhafter DEFINITION der roten ... mehr anzeigen Gebiete, die eine Sippenhaft von z.T. hunderten ordentlich wirtschaftenden Betrieben zur Folge hat? Kommt da nichts vom BBV?!? weniger anzeigen
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von H. K.
Ich glaub das sich der BBv da nicht ran traut.
Da muss erst die LSV was machen bevor der Bauernverband da was macht.
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von Erwin Imschloss
Gerechtigkeit statt Sippenhaft
Ich bin im roten Gebiet, habe ca. 1 GV/ha + 60kw Biogasanlage = ca. 0,5 GV/ ha. Mein Verbrauch an Mineral N liegt bei ca. 60 kg/ha. Unser Dorf hat keine öffentliche Wasserversorgung, aber das ist kein Problem: Die Nitratwerte in den Brunnen liegen zwischen 15 und 27mg/l. Einen km ... mehr anzeigen östlich von mir ist grünes Gebiet. Kann mir einer sagen, was ich falsch gemacht habe? Ein Aufschub von einem Jahr bringt gar nichts. Hier muss grundsätzlich Gerechtigkeit einkehren. weniger anzeigen
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von Wolfgang Schuchard
Antwort siehe oben
"Mir ist der genaue Inhalt..." bezog sich auf Ihren Vorwurf, hier sei gegen das falsche geklagt worden.
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