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Bundesländer schuld?

EU-Strafandrohung wegen zuviel Nitrat - Sachsens Landwirtschaftsminister verärgert

Nach Bekanntwerden der erneuten Strafandrohung wegen mangelnder Ausweisung Roter Gebiete in Deutschland - trotz neuer DüngeVO - hat das BMEL umgehend den Ländern die Schuld zugewiesen. Die sind sauer.

Lesezeit: 6 Minuten

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther hat nach der neuen EU-Kritik an der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Roten Gebiete verärgert auf die Schuldzuweisungen aus dem Bundesagrarministerium (BMEL) reagiert.

"Die EU kritisiert den Umgang Deutschlands mit den Nitratgebieten und die Bundeslandwirtschaftsministerin versucht umgehend und vehement, den Ländern per Pressemitteilung (siehe unten) die Verantwortung zuzuschieben. Das erste überrascht, das zweite ärgert mich. Schließlich haben wir – also Bund und Länder – gemeinsam die Ausführungsvorschrift zur Gebietsausweisung beschlossen. Das war ein mühsamer Kompromiss und zugleich Arbeitsgrundlage der Länder bei der Anpassung der Nitratgebiete", schreibt Günther.

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Der Bund habe sich die neue Ausweisung der Nitratgebiete durch die Länder zu eigen gemacht und an die EU-Kommission gemeldet. "Offensichtlich ist es dem Bund nicht gelungen, unser gemeinsam erarbeitetes Vorgehen bei der Gebietsausweisung in Brüssel zu vertreten. Dennoch sitzt der Bund hier mit im Boot", stellt der Minister klar.

Der Grünen-Politiker betonte, dass die Ausführungsvorschrift zur Gebietsausweisung in Sachsen verantwortungsbewusst und sachgerecht umgesetzt wurde. "Nun gilt es, dass der Bund ein Vertragsverletzungsverfahren abwendet. Dafür setze ich mich ein. Außerdem werden wir das Thema rasch mit den Landwirtschaftsverbänden erörtern", so der Minister weiter.

Der EU-Umweltkommissar hatte sich an das Bundeslandwirtschafts- sowie das Bundesumweltministerium gewandt und Bedenken hinsichtlich der deutschen Düngeverordnung und der Nitratgebiete geäußert. Dabei hatte er auch angekündigt, gegebenenfalls Zwangsgelder gegenüber Deutschland durchzusetzen, sofern nicht nachgebessert werde.

Otte-Kinast gelassen

Nicht aus der Ruhe bringen lässt sich Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) durch das Schreiben aus Brüssel:

„Das Bundesumwelt- und das Bundeslandwirtschaftsministerium haben uns über die Kritik aus Brüssel informiert. Deutschland hat offenbar in den Augen der Kommission seine Hausaufgaben noch nicht vollständig gemacht. Niedersachsen geht aber selbstbewusst in die Gespräche mit der Kommission, da es seine Gebietsausweisungen fachlich fundiert vorgenommen hat. Niedersachsen hat u.a. die eutrophierten Gebiete (Seen) bereits 2019 mit der Landesverordnung ausgewiesen.“

Die Details wird Niedersachsen nun mit den anderen Bundesländern, dem BMU und dem BMEL abstimmen. Eine erste Telefonkonferenz fand bereits statt.

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Originalwortlaut der BMEL-Pressemitteilung vom 6. Juli 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

zur nationalen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland ist am 1. Mai 2020 eine neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten. Die DüV sieht verstärkte Maßnahmen insbesondere in den Gebieten vor, in denen eine Nitratbelastung im Grundwasser hoch ist und Oberflächenwasser von Eutrophierung betroffen ist. Die neue DüV wurde seitens der Europäischen Kommission als Schritt zur vollständigen Umsetzung der Nitratrichtlinie und des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-543/16 begrüßt. Auf der Grundlage der DüV hat die Bundesregierung vergangenen November eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen, mit der eine harmonisierte Methode für die Ausweisung konkreter Gebiete, in denen diese verstärkten Maßnahmen Anwendungen finden sollen, durch die Bundesländer festgelegt wird. Mit Schreiben vom 24. Juni 2021 hat der EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der verstärkten Maßnahmen in mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebieten geäußert.

Dazu informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):

Für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebiete sind die Länder verantwortlich. Zur Unterstützung der Bundesländer hat das BMEL im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium (BMU) und den Ländern eine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung erarbeitet, um eine bundeseinheitliche und verursachergerechte Ausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder sicherzustellen.

Die Verwaltungsvorschrift ist am 11. November 2020 in Kraft getreten. Die Bundesländer hatten bis Ende 2020 Zeit, ihre als belastet ausgewiesenen Gebiete zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.

Die Kritikpunkte der Europäischen Kommission, nämlich

  • die Ausweisung der mit Nitrat und durch Phosphat belasteten Gebiete zu überprüfen und
  • fundierte Begründungen für die Fälle vorzulegen, in denen belastete Überwachungsstellen außerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegen

richten sich damit in erster Linie an die Länder. Die Länder müssen bei der Aufklärung mitwirken, wie die von der Kommission aufgeworfenen Punkte zustande gekommen sind.

Das BMEL ist bestrebt, in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission das weitere Vorgehen abzustimmen und alle offenen Fragen zu klären. Da die Länder wesentlich für die Umsetzung der Vorgaben für die Gebietsausweisung verantwortlich sind, werden wir sie dabei auch in die Pflicht nehmen.

Bei den geäußerten Bedenken handelt es sich um sehr technische Vorgänge. Daher ist ein intensiver Austausch mit der Kommission erforderlich. Das BMEL wird daher gemeinsam mit dem BMU der Kommission vorschlagen, zeitnah die angesprochenen Kritikpunkte zu erörtern und auch Ländervertreter an diesen Gesprächen beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Pressestelle des BMEL

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Mortler: Feldzug gegen Bauern?

"Führen der EU-Umweltkommissar, Virginijus Sinkevičius, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Kieler Agrarwissenschaftler Prof. Friedhelm Taube einen Feldzug gegen die Landwirtschaft in Deutschland oder ist das Über-Bande-Spielen reiner Zufall?" Das fragt Marlene Mortler, Agrar- und Ernährungspolitikerin der CSU im Europaparlament, nach Veröffentlichung einer neuen Studie, die den Bauern auch unter neuer Düngeverordnung Wasserverschmutzung vorwirft. Sie fordert den EU-Umweltkommissar auf, die europäische Nitratrichtlinie endlich in Angriff zu nehmen.

"Das von Prof. Taube im Auftrag des BDEW erstellte Gutachten und die Einschätzung der Kommission zur Düngeverordnung 2020 kommen zumindest zur gleichen Zeit und sind inhaltlich gleichlautend. Sollte die angedrohte Zweitklage vor dem Europäischen Gerichtshof kommen, sehe ich ihr gelassen entgegen. Ein Zweiturteil kostet wohl Geld, würde der Vorgehensweise Grenzen setzen und den Handlungsdruck zur Novelle der EU-Nitratrichtlinie für die Kommission erhöhen", so die Politikerin am Donnerstag.

Sie hält eine Novelle der EU-Nitratrichtlinie für unerlässlich und überfällig. Es brauche einheitliche Vorgaben zur Abgrenzung von Grundwasserkörpern sowie zur Systematik der Messung der Nitratgehalte. Der Flickenteppich in der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in den Mitgliedstaaten muss laut Mortler endlich beendet werden. "Das ist die eigentliche Aufgabe des Umweltkommissars. Allein die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren zur Nitratrichtlinie verdeutlicht einmal mehr – die Richtlinie ist überholt und untauglich. Herr Kommissar, machen Sie endlich Nägel mit Köpfen!", sagte sie.

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