Die „einseitige Sichtweise“ von Verfechtern eines Totalverbots neonikotinoider Wirkstoffe hat der französische Getreideerzeugerverband (AGPB) kritisiert. Alternativlösungen, wie sie von den Gegnern angepriesen würden, funktionierten nur theoretisch, da deren Anwendung und Wirkung erheblich von klimatischen Faktoren sowie der Art und Intensität des Schädlingsbefalls abhingen, erklärte der Verband.
Mit einem Totalverbot der Neonikotinoide würden die Leistungsfähigkeit der Betriebe sinken und die Industrie benachteiligt, denn beide Seiten seien auf ein gutes Ernteniveau angewiesen. Zudem wäre es ein schlechtes Signal an die Länder, deren Getreideversorgung in großen Teilen von Frankreich abhänge. Zu Wochenbeginn hatten Umweltorganisationen in Frankreich darauf verwiesen, dass es Alternativen zu den neonikotinoiden Wirkstoffen gebe. Anlass war der Auftakt der Behandlung des Biodiversitätsgesetzes in Zweiter Lesung im Senat.
Unterdessen hat der dortige Ausschuss für nachhaltige Entwicklung einstimmig einen Änderungsantrag angenommen, der ein Totalverbot von Neonikotinoiden rückgängig machen würde. Vielmehr sollte das zuständige Landwirtschaftsministerium die Entscheidung über die Verwendung von Produkten mit Substanzen aus der Familie der Neonikotinoide in einem Erlass regeln.
Laut dem Senat würde das von der Nationalversammlung in Zweiter Lesung in den Gesetzestext aufgenommene vollständige Verbot der neonikotinoiden Wirkstoffe zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen französischen Landwirten und ihren europäischen Berufskollegen führen. Zudem lägen einem solchen Verbot keine seriösen wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde.
In dieser Woche soll der Änderungsantrag im Senat weiter behandelt werden. Bislang gilt in Frankreich - wie in der gesamten Europäischen Union - seit dem 1. Dezember 2013 ein Teilverbot für die neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in zahlreichen Kulturen, darunter Raps.