Thüringen
Kompromiss zur Eindämmung der Mäuseplage in der Landwirtschaft gefunden
Das Thüringer Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium haben nun doch noch einen Kompromiss gefunden, wie die Mäuseplage im Land eingedämmt werden kann und darf.
Das Thüringer Landwirtschaftsministerium hat sich mit dem Umweltministerium auf ein Verfahren geeinigt, mit dem wir die Landwirte im Kampf gegen die Mäuseplage unterstützen können.
„Es wird möglich sein, unter bestimmten Auflagen Rodentizide gegen die Feldmäuse einzusetzen. Gutachter prüfen, ob auf den von Mäusen befallenen Flächen auch Hamster vorkommen. Wir haben heute ein Merkblatt für die Landwirte veröffentlicht. Darin weisen wir auf Möglichkeiten hin, wie sich Landwirte den Einsatz von Rodentiziden als Ausnahmemaßnahme genehmigen lassen können“, so Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff.
Ab sofort können Landwirte, deren Flächen in Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) liegen, die Ausbringung von Rodentiziden auf ihren Feldstücken bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) anzeigen. Vor einer Anwendung in diesen Gebieten ist nachweislich sicher zu stellen, dass die Erhaltungsziele und der Schutzzweck des Gebiets nicht erheblich beeinträchtigt werden. Wenn die UNB innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Entscheidung getroffen hat, können die Rodentizide ausgebracht werden.
Ausnahmen gelten aus Gründen des Artenschutzes für bestimmte Vogelschutzgebiete. Hier wird geraten, wegen einer absehbaren Untersagung durch die UNB auf eine Anzeige zum Rodentizideinsatz zu verzichten. In FFH-Gebieten, in denen Kleinsäuger fressende Vogelarten wie Gänse und Kraniche als Erhaltungsziel nicht aufgeführt sind, können Rodentizide grundsätzlich ohne vorherige Anzeige ausgebracht werden.
In Gebieten mit Feldhamstervorkommen und starkem Feldmausbefall können Landwirte einen vom Thüringer Umweltministerium (TMUEN) vorgegebenen Gutachter beauftragen und so feststellen lassen, ob auf den betreffenden Flächen Hamsterbaue vorkommen. Wenn keine Feldhamster auf den geprüften Flächen gefunden werden, dürfen Rodentizide eingesetzt werden.
Der Einsatz eines Wühlmauspfluges beim Einsatz des Rodentizids verringert das Risiko für Mensch, andere Tiere und Umwelt, da der Köder ohne Berührung in eine unterirdische Röhre ausgebracht werden kann, die danach verschlossen wird. Das Ausbringen direkt in die Mäusehöhlen und deren anschließender Verschluss schützt andere Tiere und verhindert eine Abschwemmung des Köders in Oberflächengewässer. Bei Kontakt mit Feuchtigkeit verliert das Rodentizid nach kurzer Zeit seine Wirkung.
Klöckner kündigt Notfallzulassungen für Rodentizide an
Zudem hat Bundesministerin Klöckner Notfallzulassungen von Rodentiziden zur kontrollierten und begrenzten Bekämpfung der diesjährigen Feldmausplage in Aussicht gestellt. Diese Zulassungen sind nur möglich, weil das aktuelle Massenauftreten der Feldmaus als eine anders nicht abzuwehrende Gefahr klassifiziert wurde.
Das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) hat Anträge beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht, um die Anwendung des Wühlmauspfluges sowie das Ausbringen von Rodentiziden in Gebieten mit Feldhamstervorkommen vor dem 1. November zu ermöglichen.
Weitere Maßnahmen
Wichtige Maßnahmen sind außerdem eine intensive Bodenbearbeitung, das Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel sowie das Schwarzhalten der Flächen, um den Feldmäusen die Nahrung zu entziehen.
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum hat beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für folgende Maßnahmen Notfallzulassungen beantragt:
1. Zulassung des Einsatzes von Zinkphosphid mittels Feldmaus- und Wühlmauspflug (ohne Gebietsbeschränkung),
2. Zulassung des Einsatzes von Zinkphosphid mittels Legeflinte in Vorkommensgebieten des Hamsters (kein Antrag für FFH-/Vogelschutzgebiete).
Das TLLLR sieht in der Anwendung von Rodentiziden nach der aktuellen Ernte in den Gebieten mit Starkbefall die einzige Möglichkeit, starke Schäden an den neuen Saaten zu vermeiden. In Thüringen gelten mehr als 70 % der Ackerflächen als Feldhamsterschutzgebiete, deshalb können Rodentizide von März bis Oktober nur auf wenigen Ackerflächen eingesetzt werden.
von Heinrich-Bernhard Muenzebrock
Nur zur Info
...Info`s aus dem Umweltbundesamt zu Rodentiziden: Umweltrisiken Bei der Verwendung von Rodentiziden (mit Antikoagulanzien) besteht die Gefahr, dass nicht nur Ratten und Mäuse sondern auch andere Tiere, die nicht Ziel der Bekämpfung sind (Nicht-Zieltiere), von den GiftKködern ... mehr anzeigen fressen und dadurch unabsichtlich vergiftet werden. Eine sehr hohe Vergiftungsgefahr besteht ebenso auch für Tiere, die mit Antikoagulanzien vergiftete Nagetiere fressen. Sie können noch an dem Gift sterben, das sich im Nagetier befindet. So sind vor allem Raubvögel, wie Mäusebussarde oder Eulen, aber auch räuberische Säuger, wie Füchse und Wiesel, stark gefährdet. Antikoagulanzien der zweiten Generation wurden zudem als persistent (P), bioakkumulierend (B) und toxisch (T) eingestuft. Solche sogenannten PBT-Stoffe werden nur sehr schlecht in der Umwelt abgebaut, können sich in Lebewesen anreichern und sind giftig." Zitat Ende In vielen Gebieten Deutschlands, wo noch gepflügt wird, haben die Landwirte kaum Probleme mit Mäusen. Statt Umweltgifte einzusetzen, sollte man den betroffenen Landwirten den Einsatz eines Pflugs vorschreiben. weniger anzeigen
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von Christian Bothe
Mäusebekämpfung
Die anderen Tiere werden es verkraften.Im übrigen pflügt und arbeitet mit dem Grubber in vielen Betrieben Thüringens.
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von Gerhard Steffek
Wenn die UNB innerhalb eines Monats...
Soll man da noch lachen oder weinen? Da wird man doch nach Strich und Faden verarscht. Anders kann man es doch nicht nennen, oder? Wie soll man es sonst nennen? So wie es aussieht, brennt es doch jetzt den Landwirten unter den Nägel und nicht erst in vier Wochen. Was soll also dieses ... mehr anzeigen Theater, den Landwirten Hoffnung zu machen und sie doch nicht erfüllen zu wollen. So etwas ist doch nicht nur unmoralisch, nein es ist in höchsten Maße perfide. Von einer roten Sippschaft bin ich aber mittlerweile nichts anderes mehr gewohnt. weniger anzeigen
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von Christian Neumann
Natürlich
wird jeder betroffene verarscht. Das ist aber keine Frage der Parteizugehörigkeit. Die "Büroseppl" machen ihren Job nur nach geschriebenen Gesetz was bestätigt, das es nicht reicht wenn die "Murmel" zwischen den Ohren nur zum Haare halten taugt.
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