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Machen Sie sich fit für den CC-Check!

Prüfen Sie Ihren Ackerbau auf Cross Compliance-Sicherheit, bevor die neue Saison 2014 startet. Diese Liste hilft Ihnen dabei: Allgemeines Die Bodenuntersuchungsergebnisse für P, K und pH-Wert sollten nicht älter als 6 Jahre sein. Nmin-Richtwerte der letzten 9 Jahre liegen vor.

Lesezeit: 1 Minuten

Prüfen Sie Ihren Ackerbau auf Cross Compliance-Sicherheit, bevor die neue Saison 2014 startet. Diese Liste hilft Ihnen dabei:


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Allgemeines


  • Die Bodenuntersuchungsergebnisse für P, K und pH-Wert sollten nicht älter als 6 Jahre sein.
  • Nmin-Richtwerte der letzten 9 Jahre liegen vor.
  • Alle Lieferscheine sind aktuell geführt und vollständig ausgefüllt.
  • Bei mehr als jährlich 200t Wirtschaftsdünger-Abgabe die Düngermeldungen halbjährlich durchführen.
  • Die Richtwerte für Inhaltsstoffe von organischen Düngern sind vorhanden.


Düngebilanz


  • Die Bilanzen der letzten 7 Jahre liegen vor.
  • Der 3-jähriger Mittelwert für N: nicht über 60 kg/ha
  • Der 6-jähriger Mittelwert für P2O5: nicht über 20 kg/ha
  • Die Düngebilanz des abgelaufenen Wirtschaftsjahres muss bis zum 31.03.2014 vorliegen.
  • Die 170 kg N/ha-Grenze Wirtschaftsdünger aus tierischer Herkunft wurde eingehalten. 


Pflanzenschutz


  • Dokumentation der Pflanzenschutz-Maßnahmen mit folgenden Angaben:

    - Name des Anwenders

    - Anwendungsfläche mit Kultur

    - Anwendungsdatum

    - eingesetzte Pflanzenschutzmittel

    - Aufwandmenge l bzw. kg/ha
  • Gültiger Kontrollbericht des Pflanzenschutzgerätes und gültige Prüfplakette am Gerät (Spritzen-TÜV-Plakette) sind vorhanden.
  • Sachkundenachweis des Anwenders ist gültig.
  • Bei Pflanzenschutz-Anwendung durch Dritte (Lohnunternehmer o.a.)  entsprechende Nachweise mit Bestätigung des Spritzen-TÜV und der Sachkunde des Anwenders vorweisen.

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