BVL
Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Läusen bei Futter- und Zuckerrüben
Für Blattläuse in Futter- und Zuckerrüben gibt es nun eine Notfallzulassung der Insektizide Mospilan SG, Danjiri und Carnadine
Zur Bekämpfung von Blattläusen beim Anbau von Futter- und Zuckerrüben hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für die Insektizide Mospilan SG, Danjiri und Carnadine erteilt.
Wie das BVL mitteilte, gilt die Ausnahmegenehmigung für den Zeitraum von 120 Tagen und erlaubt die Behandlung von maximal 30 000 ha. Der Einsatz der drei Insektizide solle als Ergänzung zu den hauptsächlich zu nutzenden zugelassenen Mitteln zur Bekämpfung von Blattläusen erfolgen, gegen die aber teilweise Resistenzen bestünden.
Die Notfallzulassungen der Mittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid sei für die deutschen Zuckerrübenbauern wichtig, um die Blattläuse trotzdem bekämpfen zu können. Laut BVL wurden die drei Produkte nach umfassender Prüfung als nicht bienengefährlich eingestuft. Die Zuckerrübenpflanze sei außerdem für Bienen nicht attraktiv, da sie im Anbaujahr grundsätzlich noch keine Blüten bilde. Zudem seien Auflagen zum Schutz von anderen Bestäuberinsekten, des Grundwassers und der Anwender erlassen worden. Die Notfallzulassungen erfüllten die Kriterien des Pflanzenschutzrechts zum Schutz des Naturhaushalts.
Der neonikotinoide Wirkstoff Acetamiprid wurde nach Angaben des Bundesamtes in der Europäischen Union im Jahr 2018 erneut überprüft und ist bis 2033 zur Anwendung in Insektiziden zugelassen. Im Gegensatz zu den Wirkstoffen Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam, die in Insektiziden zur Anwendung im Freiland verboten seien, weise Acetamiprid eine um den Faktor 2 000 verringerte Bienentoxizität auf. Zudem verbleibe der Wirkstoff weniger lange im Boden, so dass er nicht in relevanten Mengen von Nachfolgekulturen aufgenommen werde.