Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) änderte im März die Zulassungen von zwei Pflanzenschutzmitteln. Die Insektizide Steward und Sindoxa (je 300 g/l Indoxacarb) sind nun als bienengefährliche Mittel (B1) eingestuft. Ab sofort dürfen Sie diese nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausbringen (NB6611). Dazu zählen auch Unkräuter.
Hinweise auf den Verpackungen können fehlen
Die neue Auflage sei bei jeder Anwendung der Mittel zu beachten, darauf weist das BVL in seinen Fachmeldungen hin. Das gelte auch für die Nutzung von Kanistern, die diese geänderte Kennzeichnungsauflage noch nicht auswiesen.
Sindoxa ist u.a. im Raps gegen Rapsglanzkäfer zugelassen. Steward hat eine Indikation im Obst-, Wein- und Gemüsebau, aber auch in Mais gegen die Larven des Maiszünslers. Um Widersprüche zur neuen Bienenkennzeichnung zu vermeiden, seien bei bestimmten Obst- und Weinbauanwendungen von Steward zusätzlich Anpassungen zum Anwendungszeitpunkt vorgenommen worden.
Die Gründe:
Grund für die Zulassungsänderung von Steward sind laut BVL vorgelegte Studien. Demnach müsse man die Mittel gemäß den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 vom 10. Juni 2011 als bienengefährlich einstufen. "Wiederholte Meldungen von Vergiftungsfällen von Bienen mit Beteiligung des Wirkstoffs Indoxacarb stütze die neue Einstufung", teilt das BVL in seiner Fachmeldung weiter mit.