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Magdeburg

Vermehrer pochen auf praxisnahe Auflagen bei der Aussaat

Laut BVO plant das BVL deutlich schärfere Auflagen bei der Aussaat von fungizidgebeiztem Getreide. Die Aussaat soll nur noch bei Windgeschwindigkeiten bis 5 Meter pro Sekunde zulässig sein. Dies würde nach Einschätzung des Verbandes die Bestellung in der Praxis deutlich erschweren. Er plädiert stattdessen für eine verpflichtende Zertifizierung der Beizstellen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesverband der VO-Firmen (BVO) hat davor gewarnt, den Bogen bei den behördlichen Auflagen zur Saatgutaufbereitung und -ausbringung zu überspannen. Am Rande des Saatguthandelstages wies BVO-Geschäftsführer Martin Courbier vergangene Woche in Magdeburg darauf hin, dass für die Aussaat von Getreide, das mit fungiziden Beizmitteln behandelt worden sei, bei einzelnen Produkten bereits heute die strenge Anwendungsbestimmung NH681 gelte, laut der die Aussaat nur bei Windgeschwindigkeiten unter 5 m/s zulässig sei.

Aktuell plane das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Ausweitung dieser Bestimmung auf alle fungiziden Beizmittel. Nach Einschätzung des BVO-Geschäftsführers würde dadurch die Aussaat von gebeiztem Getreidesaatgut in der Praxis wesentlich erschwert, da beispielsweise Fragen der Windmessung oder des Umgangs mit wechselnden Windverhältnissen auf dem Acker ungeklärt seien. Vor allem für den Anwender, also den Landwirt vor Ort, bringe eine solche Regelung rechtliche Unsicherheiten und finanzielle Risiken mit sich, erläuterte Courbier.

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BVO-Präsident Jörg Hartmann warnte die Behörden davor, im Zusammenhang mit Beizung, Aussaat und möglicher Verwehung stets vom „worst Case“ auszugehen. Er warb dafür, den Austrag möglicher schädlicher Substanzen bei der Aussaat bereits durch eine möglichst sichere Saatgutaufbereitung auszuschließen. Der BVO befürwortet daher eine verpflichtende Zertifizierung der Beizstellen, wenn im Gegenzug die geplante „Windauflage“ nicht erteilt wird. Diese sei dann aufgrund des behördlichen Nachweises der Sicherheit und Professionalität der Beizanlagen nicht mehr erforderlich, erläuterte der BVO.

Der Verband sieht hier die von der Branche getragene SeedGuard GmbH neben anderen zugelassenen Zertifizierungsstellen als Teil des Qualitätssicherungssystems innerhalb der Saatgut-Wertschöpfungskette an. Notwendig wären nach seiner Auffassung auch weitere Untersuchungen zum Wirkstoffgehalt im Abrieb und Staub, um das tatsächliche Risiko der Wirkstoffausbreitung während der Aussaat auszuloten.

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