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Aufatmen bei der Förderung von Geflügelställen: GV-Vorgaben sinken 2024 wieder

Landwirte in Niedersachsen können im nächsten Jahr mit realistischeren GV-Werten für Masthähnchen und Legehennen im AFP rechnen. Gegenüber 2023 sollen sie deutlich sinken. Das kündigt das Ministerium an.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit sehr hohen GV-Schlüsseln für Geflügel hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium für viele Landwirte eine Teilnahme an der Stallbauförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) 2023 unmöglich gemacht. Jetzt kündigte das Ministerium in Hannover an, die GV-Schlüssel wieder zu senken.

Gegenüber top agrar teilte eine Sprecherin des Ministeriums mit, dass für 2024 folgende neue Koeffizienten bei der EU-Kommission beantragt worden sind:

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  • Masthühner/-hähne und übrige Küken: 0,002 GV/Tier (statt 0,03 GV im Jahr 2023)
  • Legehennen über 6 Monate: 0,003 GV/Tier (statt 0,014 GV im Jahr 2023)
  • sonstiges Geflügel: 0,014 GV/Tier
  • Puten: 0,02 GV/Tier

Zu hohe GV-Vorgaben für Masthähnchen

Diese Korrektur wird in der Praxis begrüßt. Denn als Landwirte und Berater im August 2023 die neuen Förderbedingungen für das niedersächsische AFP sahen, trauten sie ihren Augen nicht: Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte die GV für Masthähnchen von im Vorjahr 0,004 auf 0,03 GV hochgesetzt, bei Legehennen von 0,004 auf 0,014 GV/Tier.

Geht man davon aus, dass eine GV 500 kg entspricht, ist für ein Masthähnchen ein Gewicht von 15 kg ableitbar.

Anträge für Geflügelställe blieben aus

Dazu kommt der Bedarf an landwirtschaftlicher Nutzfläche. Landwirte, die z.B. einen Biohähnchenmaststall mit 6.000 Tieren bauen wollten, hätten 180 GV verursacht und dafür 90 ha Nutzfläche gebraucht. Das war für viele Antragsteller nicht darstellbar. Sie reichten ihre aufwendig erarbeiteten Anträge nicht ein.

Besonders frustrierend dabei: Im benachbarten NRW gelten schon für 2023 deutlich niedrigere GV-Schlüssel. Offenbar hatten die Behörden hier die Möglichkeit genutzt, in begründeten Fällen vom Schlüssel, der im GAP-Strategieplan vorgesehen ist, abzuweichen. Das ist aus Praxissicht unumgänglich, denn der enthaltene GAP-Umrechnungsschlüssel stammt aus einer Kommissionsveröffentlichung (VO (EU) 2021/2290), die auf Eurostat-Angaben basiert - ein offenbar eher statistischer Wert.

Unser Kommentar: Mit der Vorgabe von 2 GV/ha LF versucht die Poliitk eine Flächenbindung der Tierhaltung zu erreichen. Die vielfältigen, sehr unterschiedlichen GV-Schlüssel, die es gibt, zeigen allerdings auf, dass diese Art der Flächenbindung nicht gut funktioniert, Ungerechtigkeiten birgt und Umwelt- sowie sozioökonomische Ziele nicht ausreichend bzw. gar nicht abbilden kann. Wenn der politische Wunsch der Flächenbindung besteht, wäre eine vorhandene Grenze, die es bereits in der Düngeverordnung gibt, die 170 kg-N Grenze je ha LF, zumindest eine Grenze, die schon bundesweit angewendet wird und ein Umweltziel abbildet. Umweltwirkungen aller Art von Tierhaltungen werden ohnehin durch umfassende Fachrechtsvorgaben bei der Düngung und dem Immissionsschutzrecht abgeprüft und müssen eingehalten werden, so dass eine zusätzliche, künstliche Grenze wie die 2 GV-Grenze gar nicht erforderlich wäre.

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