Baden-Württemberg verlängert Frist für FAKT-Antrag auf 15. Februar
Landwirte in Baden-Württemberg können Förderanträge für Agrarumwelt- und Tierwohlmaßnahmen über FAKT II nun bis 15. Februar stellen. Ursprünglich endete die Frist am 31. Januar.
Damit Landwirte in BadenWürttemberg ihren Einstieg in die FAKT-II Förderung mit vielen neuen Fördertatbeständen gut vorbereiten können und der Einstieg auch für bisher noch unschlüssige Betriebsinhaber möglich ist, hat das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg den Antragszeitraum über den 31. Januar 2023 hinaus verlängert. Zudem wurde die Frist für den erstmals online zu stellenden Förderantrag Handarbeitsweinbau verlängert.
Antrag muss über FIONA gestellt werden
„Die Antragsteller, die ihren FAKT II-Förderantrag 2023 oder ihren Förderantrag Handarbeitsweinbau 2023 noch nicht elektronisch über das Antragsportal FIONA eingereicht haben, können dies nun bis zum 15. Februar 2023 noch vornehmen“, teilte das Ministerium diese Woche mit. Der fristgerecht über FIONA eingereichte Förderantrag ist laut Ministerium Voraussetzung für die Teilnahme an dem jeweiligen Verfahren.
Das FAKT II-Förderantragsverfahren 2023 ist seit dem 8. Dezember 2022 eröffnet. Informationen zu FIONA und zum Förderantrag in Baden-Württemberg finden Sie hier.
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Damit Landwirte in BadenWürttemberg ihren Einstieg in die FAKT-II Förderung mit vielen neuen Fördertatbeständen gut vorbereiten können und der Einstieg auch für bisher noch unschlüssige Betriebsinhaber möglich ist, hat das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg den Antragszeitraum über den 31. Januar 2023 hinaus verlängert. Zudem wurde die Frist für den erstmals online zu stellenden Förderantrag Handarbeitsweinbau verlängert.
Antrag muss über FIONA gestellt werden
„Die Antragsteller, die ihren FAKT II-Förderantrag 2023 oder ihren Förderantrag Handarbeitsweinbau 2023 noch nicht elektronisch über das Antragsportal FIONA eingereicht haben, können dies nun bis zum 15. Februar 2023 noch vornehmen“, teilte das Ministerium diese Woche mit. Der fristgerecht über FIONA eingereichte Förderantrag ist laut Ministerium Voraussetzung für die Teilnahme an dem jeweiligen Verfahren.
Das FAKT II-Förderantragsverfahren 2023 ist seit dem 8. Dezember 2022 eröffnet. Informationen zu FIONA und zum Förderantrag in Baden-Württemberg finden Sie hier.