Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Leserfrage

Hofladen-Direktvermarktung: Darf Automatenhersteller nach­träglich Gebühren verlangen?

Für Direktvermarkter ist eine Hotline des Automatenherstellers für technische Probleme wichtig. Wir klären, ob Hersteller dafür Gebühren verlangen können, wenn der Service zuvor kostenlos war.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Der Hersteller des Selbstbedienungsautomaten in unserem Hofladen bietet seit jeher eine ­kostenlose telefonische Hotline für technische Probleme an. Jetzt sollen wir einen ­Vertrag unterzeichnen, der eine jährliche Gebühr für diese ­Beratung vorschreibt. Da der Hofladen ein 24/7 Angebot ist, sind wir auf schnelle Hilfe ­angewiesen. Kann die Firma, nachdem wir das Gerät gekauft und in ­Betrieb genommen ­haben, so einen Vertrag und ­Gebühren verlangen?

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Antwort:

Ist in Ihrem Kaufvertrag für den Selbstbedienungsautomaten keine Vereinbarung zur Telefonhotline vorhanden, handelte es sich bisher um eine freiwillige Serviceleistung des Herstellers. Grundsätzlich ist er jedoch berechtigt, für diese bis dato frei­willig zur Verfügung gestellte Telefonhotline zur Lösung von technischen Pro­blemen und Fragen ein ­Entgelt zu fordern.

Zudem kann er die Nutzung des Services auf Basis einer vertraglichen Grundlage festschreiben. Leider können Sie nicht erwarten, dass eine kostenlose Serviceleistung auch dauerhaft, das heißt, unbegrenzt kostenlos den Kunden zur Verfügung ­gestellt wird.

Etwas anderes würde nur gelten, wenn sich der Hersteller beim Verkauf des Automaten aus­drücklich vertraglich verpflichtet hat, die von ihm an­gebotene ­Telefonhotline unbefristet und kostenlos zur ­Inanspruchnahme zur Verfügung zu stellen. ­

Allein der Umstand, dass die Telefonhotline nach dem Erwerb des ­Automaten kostenlos zur Verfügung stand, beinhaltet keine automatische Verpflichtung des Herstellers, Ihnen die Dienst­leistung auch zukünftig unentgeltlich zur ­Verfügung zu stellen.

Unser Experte: Dr. Mario Devermann, RA, Hamacher, Dröge und Kollegen, Meppen, NDS, www.hamacher-droege.de

Haben auch Sie eine Leserfrage? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Senden Sie uns Ihre Frage an leserfragen@topagrar.com

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.