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Musterbrief zur Grundsteuer: So legen Sie Einspruch ein

Die Bescheide zur Grundsteuer sind teilweise fehlerhaft. Hier einige Tipps dazu, wie Sie reagieren können.

Lesezeit: 2 Minuten

Wer noch ein Veto gegen den Grundsteuerbescheid einlegen will, muss das innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides tun. Sonst wird dieser rechtskräftig. Kommt der Bescheid per Post, gilt er am dritten Tag nach dem Datum des Poststempels als bekannt gegeben. Wenn Sie grundsätzlich Einspruch erheben wollen, dann berücksichtigen Sie folgende Passagen in Ihrem Schreiben:



- Nennen Sie im Betreff das Aktenzeichen Ihres Feststellungsbescheides und das Datum des Bescheides. Machen Sie deutlich, dass Sie Einspruch erheben. Zum Beispiel so: „Ich lege wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerreform Einspruch gegen den oben genannten Bescheid ein. Diverse Organisationen (u.a. der Bund der Steuerzahler) bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform und lassen diese derzeit rechtlich prüfen.“



- Begründen Sie Ihre Bedenken. Beispiel: "Bei der Wertbestimmung des Grund und Bodens besteht ein Anpassungsverbot. Einen eventuell niedrigerer gemeiner Wert bleibt so unberücksichtigt. Es gibt auch keine Möglichkeit, durch ein Sachverständigengutachten den Nachweis zu erbringen, dass der tatsächliche gemeine Wert niedriger ist. Wenn die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde an den Wert des Grundstücks anknüpfen soll, muss der Wert des Grundstücks realitätsgerecht ermittelt werden. Die finanziellen Auswirkungen der Grundsteuer stehen erst fest, nachdem die Gemeinden die Grundsteuerbescheide erlassen haben. Dann werden die Grundlagenbescheide in aller Regel bereits in Bestandskraft erwachsen sein. Aufgrund der zeitlichen Diskrepanz zwischen dem Erlass der Grundlagen – und Folgebescheide, verstoßen die Grundlagenbescheide gegen den staatlichen Bestimmheitsgrundsatz."



- Weisen Sie Ihr Finanzamt darauf hin, dass der Finanzverwaltung der Sachverhalt bekannt ist und aktuell die weitere Vorgehensweise abgestimmt wird. Verweisen Sie zudem auf die Klagen beim FG Baden-Württemberg unter den AZ: 8 K 2368/22 und 8 K 2491/22 gegen das baden-württembergische Ländermodell.



- Nehmen Sie auf jeden Fall diese Formulierung auf: „Bis zur Klärung des strittigen Sachverhaltes beantragen wir gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ein Ruhen des Verfahrens. Darüber hinaus beantragen wir die Aufnahme des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 in dem angefochtenen Bescheid. Durch Aufnahme dieser Nebenbestimmung könnte der Bescheid innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist jederzeit geändert werden.“

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