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Wegen Pflanzenschutzmitteln

Parkinson gilt jetzt als Berufskrankheit für Landwirte

Der Vorsitzende des Sachverständigenbeirat Prof. Thomas Kraus erklärt, warum Parkinson durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln jetzt als Berufskrankheit gilt und was das bedeutet.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach zwölf Jahren harter Aufklärungsarbeit von Betroffenen hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat beim Bundessozialministerium entschieden, dass Parkinson eine Folge des Pflanzenschutzmittelkontaktes bei Landwirten sein kann und dies somit eine Berufskrankheit sei.

Der NDR sprach darüber mit dem Arbeitsmediziner Prof. Thomas Kraus, der den Vorsitz im Beirat inne hat. Laut Kraus ist die Erkenntnis dabei gar nicht neu. Es sei nur extrem schwierig gewesen, die wissenschaftliche Literatur aus der ganzen Welt zu bewerten, aufzuarbeiten und dann Kriterien einer Berufskrankheit für das deutsche Sozialrecht abzuleiten.

In Frankreich oder den USA gibt es Studien mit einer guten Datenqualität, auch über die Dosis-Wirkungs-Beziehung.

Dass Parkinson in Frankreich oder Italien schon seit vielen Jahren als Berufskrankheit gilt, liegt laut dem Mediziner an anderen Definitionen. Zudem seien Anerkennungen dort einfacher und es gebe nicht so hohe sozialrechtliche Hürden wie in Deutschland. Und man dürfe nicht außer Acht lassen, dass der Sachverständigenbeirat ehrenamtlich arbeite, daher dauere alles länger. Einflussnahmen von Seiten der Hersteller habe es jedenfalls nicht gegeben, betont Kraus.

Bei Anerkennung wird Minderung der Erwerbsfähigkeit geprüft

Fest steht nun, dass wenn Landwirte mindestens 100 Anwendungstage im Berufsleben Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln hatten, dann sei das Kriterium einer Berufskrankheit bei einer gesicherten Diagnose Parkinson erfüllt. Wird bei einem Betroffenen dann die Berufskrankheit anerkannt, wird geprüft, inwiefern eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Diese Minderung der Erwerbsfähigkeit wird dann in Prozentzahlen angegeben, und dafür gibt es eine finanzielle Entschädigung, so Kraus.

Die Zahlung orientiert sich am letzten Jahresbruttoverdienst des Beschäftigten. Und es gibt weitere Leistungen der Unfallversicherung, die sind besser als die normalen Leistungen der Krankenversicherung, wo es immer nur um das Notwendige geht.

Die Warnhinweise reichen schon aus. Wichtig wäre, dass sie angewendet würden.

Kraus mahnt: „Wenn man PSM einsetzt, ist es wichtig, dass man sich persönlich schützt, um das Erkrankungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Und da geht es vor allem um den Kontakt über die Haut und Atemwege. Wir können sagen: Je weniger ein Landwirt spritzt, desto niedriger ist das Risiko. Und wenn er Pestizide nicht meiden kann, dann muss er sich und seine Beschäftigten gut schützen.

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