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Welche Versicherung greift bei einem Maschinen- bzw. Feldbrand?

Ein Maschinenbrand bei der Ernte ist leider nicht selten. Dann ist eine gute Versicherung ratsam. Unser Experte erklärt, worauf Sie achten sollten.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

In den letzten Jahren ist es immer mal wieder vorgekommen, dass im Bekanntenkreis bei der Ernte auf dem Feld eine Maschine brannte. Welche Versicherung greift in diesem Fall? Was passiert, wenn ein Feuer an meiner Maschine auf eine des Lohnunternehmers überschlägt?

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Antwort:

Die Feuerschäden an Stroh und Getreide auf dem Feld können Sie über eine Inventarversicherung gegen das Risiko Feuer absichern. Neben dem Wert der Feldfrüchte sollten Sie aber darauf achten, auch die übrigen Inventargegenstände wie Tierbestände, Vorräte, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, Ernte im Lager aktuell und ausreichend zu versichern. Viele Gesellschaften ermitteln die Gesamtversicherungssumme des Inventars mittlerweile pauschal über Angabe der Flächen, Tierbestände und ggf. besonders wertvollen Maschinen.

Tipp: Bei aktuellen, ordnungsgemäßen Angaben gewähren die Versicherungen einen Unterversicherungsverzicht. Im Schadensfall prüft die Versicherung dann nicht mehr eine Unterversicherung, sondern ermittelt nur noch direkt die Höhe des Schadens.

Maschinen richtig versichern

Die Maschinen sollten Sie entweder über die Inventarversicherung Feuer oder bei Zulassungspflicht über die Teilkaskoversicherung versichern. Die Teilkaskoversicherung umfasst hauptsächlich Schäden infolge von Feuer, Diebstahl, Hochwasser, Sturm und Glasbruch.

Tipp: Wenn Sie Prämien sparen wollen, sollten Sie Selbstbehalte von 150-300 Euro mit Ihrer Versicherung vereinbaren.

Wenn fremde Maschinen brennen

Angenommen der Brand an Ihrer Maschine greift auch auf eine Maschine des Lohnunternehmer über: Die Ursache für einen Brandschaden spielt für die Regulierung des Schadens erst einmal keine Rolle. Die Feuerversicherung reguliert den Schaden erst einmal. Die Feuerversicherung prüft dann unter Umständen jedoch, ob ein Verursacher haftbar gemacht werden kann. Werden Sie als Ursache identifiziert, käme ihre Betriebshaftpflichtversicherung ins Spiel und würde versuchen, die Ansprüche abzuwehren. Klappt das nicht, müsste diese dann den Schaden an der Maschine des Lohnunternehmers ersetzen.

Unser Experte: Burkhard Fry, LWK NRW

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