Kabinett beschließt Beschleunigung für Wind- und Netzausbau
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Die Verfahren zum Ausbau von Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie für Offshore-Anbindungsleitungen und Stromleitungen sollen deutlich beschleunigt werden. Dazu hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung beschlossen.
Die EU-Verordnung vom 19. Dezember wird nun durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt.
Die Verordnung enthält weitere Regelungen zur Beschleunigung, die unmittelbar anwendbar sind:
Bei Repowering von erneuerbaren Anlagen oder Netzverstärkungsmaßnahmen wird die Umweltverträglichkeitsprüfung nur auf die Mehrbelastung der neuen Anlage oder Leitung im Vergleich zur bestehenden Anlage oder Leitung gefordert. Bei Repowering von Solaranlagen kann die UVP-Pflicht unter bestimmten Umständen gänzlich entfallen.
Die Dauer von Genehmigungsverfahren für Solaranlagen wird auf drei Monate verkürzt.
Die Verordnung begrenzt die Dauer der Genehmigungsverfahren grundsätzlich auf einen Monat für Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 50 MW und auf drei Monate bei Erdwärmepumpen. Zudem gibt es ein Anschlussrecht für Wärmepumpen.
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Die Verfahren zum Ausbau von Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie für Offshore-Anbindungsleitungen und Stromleitungen sollen deutlich beschleunigt werden. Dazu hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung beschlossen.
Die EU-Verordnung vom 19. Dezember wird nun durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt.
Die Verordnung enthält weitere Regelungen zur Beschleunigung, die unmittelbar anwendbar sind:
Bei Repowering von erneuerbaren Anlagen oder Netzverstärkungsmaßnahmen wird die Umweltverträglichkeitsprüfung nur auf die Mehrbelastung der neuen Anlage oder Leitung im Vergleich zur bestehenden Anlage oder Leitung gefordert. Bei Repowering von Solaranlagen kann die UVP-Pflicht unter bestimmten Umständen gänzlich entfallen.
Die Dauer von Genehmigungsverfahren für Solaranlagen wird auf drei Monate verkürzt.
Die Verordnung begrenzt die Dauer der Genehmigungsverfahren grundsätzlich auf einen Monat für Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 50 MW und auf drei Monate bei Erdwärmepumpen. Zudem gibt es ein Anschlussrecht für Wärmepumpen.