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So entstehen die THG-Quoten

Lesezeit: 2 Minuten

Die Mineralölwirtschaft ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, beim Verkauf von Diesel und Benzin eine bestimmte Menge Treibhausgase (THG) einzusparen. Hierfür wird jährlich zunächst der THG-Ausstoß eines Mineralölunternehmens anhand seiner insgesamt verkauften Kraftstoffmenge berechnet. Dafür gibt es gesetzlich festgelegte Referenzwerte. Diese Jahresmenge müssen die Unternehmen heute durch den Einsatz von Biokraftstoffen um 6% senken. Dieser Anteil steigt in den nächsten Jahren. Die Konzerne können dafür Biokraftstoffe beimischen, Reinkraftstoffe einsetzen oder THG-Quoten kaufen. Erfüllen sie das Jahresziel nicht, droht eine Strafe von 470 €/t CO2-Äquivalent, um das sie das Ziel verfehlt haben.


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Die THG-Quoten entstehen immer dann, wenn Biokraftstoffe in Verkehr gebracht werden, z.B. beim Verkauf von Reinkraftstoffen an einer Tankstelle. Wenn der Tankstellenbetreiber Biomethan in Form von CNG absetzt, stellt ihm die Biokraftstoffquotenstelle in Cottbus eine handelbare Quote aus. Diese kann der Tankstellenbetreiber an ein Mineralölunternehmen verkaufen. Gleichzeitig kann er den Erlös an den Biomethanerzeuger weitergeben.


Bedingung für die Option, Gas als Biokraftstoff zu verkaufen, ist eine Zertifzierung der Anlage nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Anschließend wird die jeweilige THG-Einsparung (und damit die Höhe der zu verkaufenden Quote) anhand von Standardwerten bestimmt. Sie kann aber auch individuell berechnet werden.


Weitere Informationen rund um die THG-Quote und den Quotenhandel finden Sie unter www.zoll.de oder in der Broschüre „Biomethan als Kraftstoff und THG-Zertifizierung“ unter www.biogas-forum-bayern.de

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