Elektromobiltät
Jetzt 6000 Euro Zuschuss für E-Fahrzeuge
Die angepasste Förderrichtlinie zum Umweltbonus wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht, heute tritt sie in Kraft.
Ab heute können die erhöhten Fördersätze für den Kauf eines Elektroautos ausgezahlt werden. Denn die entsprechende Förderrichtlinie ist jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dem erhöhten und verlängerten Umweltbonus will die Bundesregierung der Elektromobilität in Deutschland weiteren Schub verleihen. Der Umweltbonus wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und deutlich erhöht:
- Bei rein Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis wird der Umweltbonus um 50 Prozent auf 6.000 Euro angehoben.
- Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 5.000 Euro gezahlt.
- Für sogenannte Plug In-Hybride, also von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, gibt es ab jetzt 4.500 Euro Förderung bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro.
- Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 3.750 Euro gezahlt.
Antrag über das BAFA
Auch weiterhin teilen sich die Bundesregierung und die Industrie die Fördersummen. Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.
Anträge auf den Umweltbonus können Käufer wie gehabt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Mit der neuen Förderrichtlinie wird auch das Antragsverfahren erleichtert: Um von den erhöhten Fördersätzen zu profitieren, ist von nun an ein einmaliger Kontakt zum BAFA ausreichend.