Die geplante Kürzung der Solarförderung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, den 21. März 2012 von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Diskutiert wird der Gesetzentwurf von Union und FDP zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus Solarenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien.
Dazu sind folgende Sachverständige geladen:
- Maren Hille, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
- Holger Krawinkel, Verbraucherzentrale Bundesverband
- Hubert A. Aulich, PV Crystalox Solar GmbH
- Martin Zembsch, Belectric Trading GmbH
- Karl-Heinz Remmers, Solarpraxis AG
- Philipp Welter, Photon Europe GmbH
Das Gesetz sieht vor, dass die Förderung von Solarstrom je nach Größe der Anlage um bis zu 30 % abgesenkt werden soll. Um den Bau weiterer Anlagen einzudämmen, wird damit eine deutliche Einmalabsenkung für neue Anlagen vorgenommen, teilt die Bundesregierung mit. Künftig würde es danach nur noch drei Kategorien von Anlagen geben: Dachanlagen bis zehn Kilowatt, Dachanlagen bis 1000 Kilowatt und große Anlagen mit einer Leistung von 1000 Kilowatt bis zu zehn Megawatt. Anlagen über zehn Megawatt sollen keine Vergütung mehr erhalten.
Ab Mai soll die Förderung dann bis Ende des Jahres monatlich nochmals um 0,15 Cent gekürzt werden. Ziel der Absenkung ist es, die Vergütung an die gesunkenen Markpreise anzupassen und den weiteren Bau von Solaranlagen einzuschränken.
Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, dass künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der Strommenge vergütet werden kann. Der restliche Strom soll entweder selbst verbraucht oder an andere Verbraucher verkauft werden. Diese Regelung soll in Zukunft durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages auch auf andere erneuerbare Energien angewandt werden können.
Der Strombezug von Stromspeichern soll durch das Gesetz grundsätzlich von der EEG-Umlage befreit werden, heißt es weiter. Damit soll die Wirtschaftlichkeit der Speicher sichergestellt werden. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die erforderlichen Kosten für die Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen über die EEG-Umlage und die Netzentgelte umgelegt werden können. Damit soll die Netzstabilität erhöht werden. (ad)