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Wasserstoffstrategie

BEE drängt auf strenge Kriterien für grünen Wasserstoff

Der Bundesverband Erneuerbare Energie befürchtet, dass Strom für die Wasserstoffherstellung importiert werden oder die Elektrolyse zu Engpässen im Stromnetz führen könnte.

Lesezeit: 2 Minuten

Die öffentliche Anhörung der Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (EEG) im Wirtschaftsausschuss hat die Diskussion um den rechtlichen Rahmen für die Wasserstoffwirtschaft neu entfacht. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) erklärte dazu bereits in seiner Stellungnahme, dass die Wasserstoffwirtschaft stets der Energiewende und der Erhöhung der Stabilität des Energiesystems dienen müsse. „An der im Entwurf enthaltenen Vorschrift, wonach 85 % des Elektrolyse-Grünstroms aus Deutschland stammen müssen, ist dringend festzuhalten. Die Abschaffung einer solchen Vorschrift in Verbindung mit einem Nachweis der grünen Eigenschaft durch einfache Herkunftsnachweise birgt hingegen die Gefahr massiven Greenwashings, denn Ökostromzertifikate könnten so günstig aus bereits abgeschriebenen Erneuerbare-Energien-Anlagen aus dem europäischen Ausland eingekauft werden“, warnt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Der richtige Weg sei hingegen, an den ebenfalls im Entwurf vorgeschlagenen gekoppelten Herkunftsnachweisen festzuhalten, sofern diese eine 15-minütige Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch des Stroms mit sich bringen.

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Elektrolyseure sollten nicht im Dauerbetrieb sein

Entgegen der im Ausschuss geäußerten Forderung, die Begrenzung der von der Umlage zu befreienden Volllaststunden aufzuheben, fordert der BEE eine strengere Begrenzung. Bereits die vorgeschlagenen 5.000 h/a seien zu viel, um einen systemdienlichen Betrieb der Elektrolyseure zu gewährleisten. Der komplette Wegfall der Begrenzung würde hingegen unzweifelhaft eine Erhöhung der Grundlast mit sich bringen. „Da dies zum Weiterbetrieb fossiler Kraftwerke führen würde, steht eine solche Aufhebung den Zielen der Energiewende absolut entgegen“, kritisiert Peter. Zusätzlich drängt der BEE auf die Aufnahme sinnvoller Standortkriterien bereits heute und nicht erst wie geplant zum 31. Dezember 2023. „Die Kopplung an Standortkriterien ist für die Sicherstellung des netzdienlichen Betriebs von Elektrolyseuren zwingend erforderlich. Gerade vor dem Hintergrund des verzögerten Stromnetzausbaus wird der Verzicht auf räumliche Kriterien zum aktuellen Zeitpunkt dazu führen, dass Netzengpässe durch Elektrolyseure verstärkt werden und durch zunehmende Redispatch-Maßnahmen vermehrt fossile Kraftwerke zum Einsatz kommen“, mahnt die Präsidentin.

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