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topplus EEG-Reform

Anhörung zum EEG im Bundestag: Viele kritische Anmerkungen

Experten diskutierten im Wirtschaftsausschuss des Bundestages über die Güllevergärung, Wasserstoffnetze und andere aktuelle Anträge zur Energiepolitik.

Lesezeit: 4 Minuten

Aktuelle energiepolitische Vorhaben standen bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages im Kreuzfeuer der Kritik. Bei der Sitzung ging es um eine Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, um ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein EEG-Sofortmaßnahmegesetz sowie um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht.

Flexibilisierung vor dem Aus

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Unter den geladenen Sachverständigen war u.a. Sandra Rostek, die als Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie die Anliegen der Branche vertritt. In ihrer Vorab-Stellungnahme betonen die Bioenergieverbände, dass die Rahmenbedingungen des EEG 2021 für die Bioenergie dringend nachgebessert werden müssen. „Die Klimaziele der Bundesregierung sind nur zu erreichen, wenn die Bioenergie durch eine Stabilisierung und Optimierung des Anlagenparks im Strom- und Wärmesektor ihre Schlüsselrolle übernehmen kann. Der Bundestag ist nun am Zug, den eigenen Anspruch gerecht zu werden und den Rahmen im EEG so zu setzen, dass der Weiterbetrieb tausender Bioenergieanlagen sowie die Errichtung neuer innovativer Anlagen auch möglich wird“, sagte sie im Vorfeld der Anhörung.

Insbesondere die erneute Anpassung der Regelungen zum „Flexibilitätszuschlag“, mit dem die Bereitstellung flexibler Leistung aus Biogas honoriert wird, sei unabdingbar für den Fortbestand der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas. In den Verhandlungen zum EEG 2021 war dieser Zuschlag für die zweite Vergütungsperiode von Biogasanlagen gestrichen worden. Aus Sicht der Bioenergieverbände, aber auch eines Runden Tisches, den die Clearingstelle EEG unlängst eingerichtet hatte, ist dies sachlich jedoch nicht gerechtfertigt. „Ohne den Flexzuschlag steht nicht nur die Flexibilisierung von Biogas vor dem Aus, sondern der Weiterbetrieb der Anlagen wird generell unmöglich“, unterstreicht Rostek und verweist ebenfalls auf die äußerst unbefriedigenden Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunde für Biomasse, die aufgrund der schlechten Bedingungen stark unterzeichnet war.

Keine Lösung für Güllevergärung

Auch bei dem vom Kabinett vorgelegten Entwurf einer Verordnung für eine Regelung zum Weiterbetrieb von Güllekleinanlagen bestehe noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Die Bioenergieverbände kritisieren insbesondere, dass die vom Kabinett vorgeschlagenen Vergütungssätze langfristig keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb ermöglichen: „Das Klimaschutzprogramm 2030 enthält die Vorgabe, die Vergärung von Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen deutlich auszuweiten. Mit diesem Gesetzentwurf wird man sogar hinter das heute schon niedrige Niveau der Güllevergärung zurückfallen, – zu Lasten des Klimas und zu Lasten landwirtschaftlicher Biogasanlagen“, befürchtet sie.

Ausbau von Wind- und Solarenergie reicht nicht aus

Weitere Sachverständige und Verbandsvertreter befassten sich mit den Themen Wasserstoff und den Ausbauzielen für Wind- und Solarenergie. Hier gab es folgende Forderungen:

  • Die Befreiung der EEG-Umlage für Elektrolyseure ist eine entscheidende Maßnahme, die Kosten für die Produktion des grünen Wasserstoffs auf der Angebotsseite zu entlasten und somit den Pfad hin zu einem wettbewerbsfähigen Markt für Wasserstoff zu unterstützen.
  • Die angepeilten Ausbauziele reichen nach Ansicht von Experten nicht aus. Die Bereiche Mobilität und Wärmeversorgung sowie der Einstieg in die inländische Wasserstoffproduktion erhöhen den Ausbaubedarf von erneuerbaren Energien.
  • Bei der Umsetzung von Wind- und Solarprojekten gibt es oft Probleme durch Planungsrecht oder lange Genehmigungsverfahren sowie bei der Beschaffung der nötigen Freiflächen.

Grundsätzliche Kritik an der Energiewende

Der Energiewendekritiker Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, hält die Auswirkungen des „massenhaften Ausbaus an Wind- und Solarenergieanlagen“ für unzureichend untersucht. Der Autor von Büchern wie „Dunkelflaute oder warum Energie sich nicht wenden lässt“ betonte, dass von Umweltneutralität nicht die Rede sein könne. Unklar sei, wo die zusätzlich zu errichtenden Anlagen gebaut werden sollten und ob der zusätzlich erzeugte Strom systemkostenverträglich abtransportiert werden könne. Der Gesetzentwurf gehe nicht auf Stromspeicher ein - und auch nicht darauf, dass die neuen Kapazitäten durch ein hundertprozentiges Backup durch konventionelle Kraftwerke abgesichert werden müssten.

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