Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) haben sich auf Haftungsregelungen für Offshore-Windparks geeinigt. Damit soll vor allem den Investoren mehr Sicherheit gegeben werden, falls der Park wegen des zögerlichen Netzausbaues an Land nicht fristgerecht an das Leistungsnetz angeschlossen werden kann. Die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarung:
- Ein Betreiber eines Offshore-Windparks hat einen Schadensersatz-Anspruch, wenn die Windkraftanlagen nicht wie vereinbart an das Stromnetz angeschlossen werden können. Die Entschädigung wird aber erst fällig, wenn der Betreiber der Windkraftanlagen mindestens elf Tage lang keinen Strom ins Netz einspeisen konnte.
- Die Entschädigung beträgt 90 % der entgangenen Vergütung für den während der Stillstands-Zeit theoretisch erzeugten Stromes.
- Auch für Wartungsarbeiten am Netz soll der Parkeigentümer entschädigt werden, sofern er während dieser Zeit ebenfalls seinen Strom nicht einspeisen kann. Vorausgesetzt: Die Arbeiten dauern mindestens 10 Tage lang.