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Bundesrat stimmt neuen Regeln für Biokraftstoffe zu

Die Länderkammer hat das Gesetz gebilligt, das die Treibhausgasminderungsquote für Otto- und Dieselkraftstoffe anhebt. Die Biokraftstoffbranche begrüßt das.

Lesezeit: 5 Minuten

Am 17. September 2021 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote für den Verkehrssektor gebilligt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

THG-Quote steigt auf 25 %

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Die seit 2015 geltende Minderungsquote verpflichtet Kraftstoffhändler, den Treibhausgas (THG) Ausstoß der von ihr in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe im Vergleich zum Jahr 2010 um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Die Minderungspflicht liegt derzeit bei 6 % und steigt bis zum Jahr 2030 auf 25 %. Um den Treibhausgasausstoß zu mindern, können die Mineralölunternehmen Biokraftstoffe, Elektromobilität oder strombasierte Kraftstoffe verwenden.

Umsetzung europäischer Vorgaben

Grundlage für den Bundestagsbeschluss ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie RED II, die den Anteil der erneuerbaren Energien für den Straßen- und Schienenverkehr bis zu Jahr 2030 festlegt. Bei der Verabschiedung am 20. Mai 2021 hat der Bundestag den zugrundeliegenden Regierungsentwurf verändert.

Förderung grünen Wasserstoffs

Um strombasierte Kraftstoffe zu fördern, ist künftig die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen.

Eingeschränkt wird dagegen die Verwendung von Palmöl: Mittelfristiges Ziel ist es, Palmöl ebenso wie Kraftstoffe aus landwirtschaftlichen Rohstoffen zu reduzieren bzw. zu verbieten, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Nach erfolgter Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zu Beginn des Folgequartals in Kraft treten.

Planungssicherheit für Biokraftstoffhersteller

Der Bundesverband Bioenergie (BBE) begrüßt den Beschluss. „Der Bundesrat hat heute den deutlichen und vor allem gleichmäßigen Anstieg der THG-Quote im Verkehr bis 2030 bestätigt. Das ist ein wichtiges Signal für die Biokraftstoffbranche und bedeutet mehr Klimaschutz im Verkehr sowie Planungssicherheit für Biokraftstoffhersteller und Rohstoffproduzenten“, sagt Udo Hemmerling, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Bioenergie (BBE). Der BBE geht davon aus, dass durch die erhöhte Treibhausgasminderungsquote bis zum Jahr 2030 insgesamt rund 175 Mio. t CO₂ im Verkehr eingespart werden. Über 110 Mio. t CO₂-Reduktion werden dabei durch nachhaltige Biokraftstoffe beigesteuert. „Bei allem Potenzial, das in der Elektromobilität und der Wasserstoffwirtschaft liegt, dürfen wir nicht vergessen, dass an den markteingeführten Biokraftstoffen kein Weg vorbeiführt, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen. Es ist bereits heute absehbar, dass auch im Jahr 2030 noch ein Großteil der Fahrzeugflotte mit Verbrennungsmotoren unterwegs sein wird, die auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten müssen. Wichtig ist daher, dass der Anteil der Biokraftstoffe mindestens abgesichert und durch den Ausbau fortschrittlicher Biokraftstoffe ergänzt wird“, so Hemmerling.

Höhere Beimischung nötig

Die Anhebung der THG-Quote sei ein wichtiger Schritt, müsse aber durch weitere Maßnahmen flankiert werden. Aus Sicht des BBE müsse das Gesetz dringend um Regelungen in der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung ergänzt werden, damit höhere Beimischungsanteile von Biodiesel und Bioethanol zugelassen werden könnten. Mit der Nutzung von B10 und B30 (bis zu 10% bzw. 30% Biodiesel im Dieselkraftstoff) bzw. Super E10 und perspektivisch E20 (10 bzw. 20 % Ethanol im Benzin) könne kurzfristig ein großes zusätzliches THG-Minderungspotenzial gehoben werden. Daneben sei auch der Ausbau der Fahrzeugflotte an LNG-Fahrzeugen und der dazu nötigen Infrastruktur wichtig, um den Einsatz von Biogas aus Abfall und Reststoffen zu forcieren. „Durch biogenes Flüssiggas (Bio-LNG) können wir weitere THG-Einsparungen erzielen, wenn entsprechende Fahrzeuge und Tankmöglichkeiten vorhanden sind. Nur wenn alle Optionen voll zur Entfaltung kommen, kann die Quote auch erreicht werden“, führt Hemmerling aus.

Anrechung von Einsparungen bei Erdölförderung läuft aus

Für die Bioenergieverbände begrüßt Hemmerling, dass die umstrittene Anrechnung von Emissionseinsparungen bei der Erdölförderung (Upstream Emission Reductions, UER) ab 2026 nicht mehr erlaubt ist: „Die sachwidrige Anrechnung von Reduktionseinsparungen auf die THG-Quote, die weder in Deutschland noch in der Mobilität stattfinden, hat weder dem Klimaschutz noch dem deutschen Verkehrsziel geholfen. Es ist folgerichtig, dass dieser Bilanztrick abgeschafft wird.“

Arbeitsplätze für die ländlichen Regionen

„Die nun getroffene Regelung bringt für die Industrie Rechtssicherheit und fördert Investitionen in fortschrittliche Biokraftstoffe“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). „Gerade für ländliche Regionen sind Biokraftstoffe aufgrund der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Rohstoffen und wegen der Arbeitsplätze in der Produktion von großer Bedeutung. Auch stabilisieren sie die Preise für Agrarprodukte wie Raps, Getreide und Zuckerrüben“, sagte Baumann.

Biokraftstoffe liefern größten Anteil der THG-Einsparung

An den erneuerbaren Energien im Straßenverkehr haben Biokraftstoffe derzeit einen Anteil von etwa 98 %. In den kommenden Jahren werde der Beitrag der Elektromobilität auch aufgrund der starken Förderung zwar steigen. Es sei jedoch absehbar, dass Biodiesel, Biomethan und Bioethanol den größten Teil der THG-Minderung bis 2030 liefern werden. Nach Abschätzungen der zukünftigen Entwicklung könnten dies etwa 110 Mio. t CO2 der insgesamt 175 Mio. t CO2-Einsparungen sein. „Im vergangenen Jahrzehnt waren Biokraftstoffe die einzige in größeren Mengen verfügbare Alternative zu fossilem Diesel und Benzin. Das wird sich auch in den kommenden zehn Jahren nur sehr langsam ändern“, sagte Baumann.

Auch der VDB fordert, dass höhere Beimischungen zum Verkauf an der Tankstelle gesetzlich zugelassen werden. „Mehr Klimaschutz im Straßenverkehr bis 2030 bedeutet mehr erneuerbaren Kraftstoff in jedem Liter Diesel und Benzin“, sagte Baumann.

Die THG-Quote ist die Umsetzung der europäischen Erneuerbare Energien-Richtlinie II (RED II) in nationales Recht. Im europäischen Fit-For-55 Gesetzespaket ist bereits eine Fortentwicklung zur RED III vorgesehen. „Deutschland ist mit der THG-Quote Vorreiter in Europa. Denn nach dem Willen der Europäischen Kommission soll zukünftig in allen EU-Mitgliedsstaaten für erneuerbare Kraftstoffe eine solche Quote gelten“, sagte Baumann.

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