Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Photovoltaik-Freiflächen

Bundesregierung will mehr Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen

Die Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft wollen verstärkt landwirtschaftliche Flächen sowie landwirt­schaftlich genutzte Moorböden für die Photovoltaik nutzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik voranbringen. Dazu sollen Anlagen künftig verstärkt auch auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen und im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert werden. Diese Verständigung zwischen den Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) wird einfließen in das Osterpaket des BMWK und damit in gesetzliche Regelungen im EEG. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck rechnet damit, dass auf land­wirtschaftlichen Flächen bis zu 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung installiert werden kann. Das sei eine enorme Steigerung, heute sind es knapp 60 Gigawatt.

Neue Förderung der Agri-PV

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Dabei sollen Agri-PV-Anlagen sollen auf allen Ackerflächen über das EEG grundsätzlich gefördert werden. Das ermöglicht eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung ein und derselben Fläche. Die Förderung mit GAP-Mitteln ist weiterhin möglich, sofern die landwirtschaftliche Nutzung nur bis zu 15% durch die Stromerzeugung beeinträchtigt ist. Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden werden aus Gründen des Naturschutzes und des Klimaschutzes ausgeschlossen.

Mehr Solarparks in benachteiligten Gebieten

Aufgrund neuer EU-Kriterien gibt es künftig mehr sogenannte „benach­teiligte Gebiete“. Hierzu gehören z.B. Berggebiete und Gebiete, in welchen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss. Auf diesen Flächen können PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, wenn die Bundesländer diese Flächen – wie bislang – dafür freigeben.

Neu: Moorböden als Standort

Landwirtschaftlich genutzte Moorböden sollen als neue Flächen­kategorie im Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist die Wiedervernässung dieser bisher entwässerten Moor­böden. Das Ziel ist es, einerseits die Wiedervernässung als Beitrag zum Kli­maschutz zu ermöglichen und gleichzeitig die Flächen für PV-Stromerzeu­gung zu nutzen.

Zusätzlich soll den Kommunen ermöglicht werden, bei allen Freiflächen naturschutzfachliche Kriterien vorzuschreiben. Die Kommunen werden daher ermächtigt, in den Verträgen zur finanziellen Beteiligung dem Anlagenbetreiber vorzugeben, welche konkreten naturschutzfachlichen Anforderungen auf nach dem EEG geförderten oder ungeförderten PV-Freiflächen im Einzelfall einzuhalten sind.

Verringerung der Tierzahlen in Intensivregionen

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Verringerung der Tierzahlen insbesondere in den Intensivtierhaltungsregionen und der Umbau der Tier­haltung weitere wesentliche Beiträge der Landwirtschaft zum Klimaschutz darstellen und der Unterstützung bedürfen.

Das Eckpunktepapier mit den Vorschlägen finden Sie hier.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.