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Der Bundesrat fordert bessere Chancen für die Bürgerenergie

Der Bundesrat hat am Freitag vergangener Woche die Bundesregierung aufgefordert, den Gesetzesentwurf für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz zu überarbeiten. Aus Sicht der Länderkammer benachteiligt der aktuelle Entwurf Bürgerprojekte.

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Der Bundesrat hat am Freitag vergangener Woche die Bundesregierung aufgefordert, den Gesetzesentwurf für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz zu überarbeiten. Aus Sicht der Länderkammer benachteiligt die aktuelle Fassung Bürgerprojekte.


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Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck hat den Beschluss des Bundesrats zur Unterstützung von Bürgerenergieprojekten begrüßt. „Bürgerwindparks demokratisieren die Energieversorgung. Sie liegt nicht mehr allein in der Hand von Großunternehmen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger und Kommunen profitieren von der Wertschöpfung der Energiewende. Dies darf nicht gefährdet werden. Wir brauchen Chancengleichheit für Bürgerenergie“, sagte Habeck.


Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hatte sich gemeinsam mit Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt für den Erhalt der Akteursvielfalt bei der Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) eingesetzt. Demnach sollen Bieterinnen und Bieter von Bürgerwindparks ohne Angabe eines Gebotspreises an den jeweiligen Ausschreibungsrunden beteiligen können und die Garantie eines Zuschlags erhalten. Der jeweilige Gebotspreis und damit die Förderhöhe bestimmen sich dann nach dem höchsten Gebot, das neben ihnen noch einen Zuschlag erhalten hat.


„Damit werden die Risiken verringert. Bürgerwindparks können so bei den Ausschreibungen mithalten“, sagte Habeck. Nun seien Bundesregierung und Bundestag am Zuge, die von den Ländern geforderten Änderungen aufzunehmen. „Ohne sie werden Bürgerwindparks verdrängt. Darunter wird auch die Akzeptanz der Energiewende leiden“, sagte der Minister. „Wir wollen die Energiewende aber mit den Menschen machen und nicht über ihre Köpfe hinweg.“

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