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Neues Positionspapier

Einbau der neuen Stromzähler verzögert sich teils um Monate

Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögert. Darauf hat die Behörde jetzt reagiert.

Lesezeit: 2 Minuten

Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strom einspeisen können, muss der zuständige Messstellenbetreiber nötige Messtechnik einbauen. Ohne diese Stromzähler ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögert oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren. Daher können diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen nicht ins Netz einspeisen.

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Neues Positionspapier

Die Bundesnetzagentur hat daher ein Positionspapier zum Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen veröffentlicht.„Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt.“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Impuls für pragmatische Lösungen

Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege soll die Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen beschleunigt werden.

Das Positionspapier ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/1088914 veröffentlicht.

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