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Bundesregierung lässt Bioenergiebranche im Unklaren

Nach wie vor hat die Bundesregierung sich nicht klar dazu geäußert, welche Rolle die Bioenergie künftig für die Energiewende spielen soll.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach wie vor hat die Bundesregierung sich nicht klar dazu geäußert, welche Rolle die Bioenergie für die Energiewende spielen soll. Darauf haben noch einmal der Bundesverband BioEnergie, der Deutsche Bauernverband und der Fachverband Biogas hingewiesen. In den Eckpunkten für die anstehende EEG-Novelle, die das Bundeswirtschaftsministerium nun veröffentlicht hat, fehlt zumindest ein eindeutiges Bekenntnis zu den Bioenergien.


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Bioenergieanlagen stabilisieren das Netzsystem und werden künftig verstärkt ihre Stromerzeugung kurzfristig oder auch über mehrere Tage oder Wochen hinweg herauf- bzw. herunterfahren. Diese Systemfunktionen machen sie zum unverzichtbaren Partner der fluktuierenden Erneuerbaren Energien, welche die Hauptmenge der erneuerbaren Stromversorgung bereitstellen werden“, so der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez.


Im anstehenden EEG 2016 ist daher, so die Verbände, ein klares politisches Bekenntnis zur Bioenergie zwingend: Die Bedingungen für einen moderaten Zubau sind zu verbessern, um einen technologischen Fadenriss und damit den Verlust der Technologieführerschaft deutscher Firmen zu verhindern. Um die Stilllegung tausender Bioenergieanlagen und die damit volkswirtschaftliche irrsinnige Vernichtung von getätigten Investitionen zu vermeiden, müssen zudem zügig Anschlussregelungen für die Zeit nach Ablauf des EEG-Vergütungszeitraums geschaffen werden.


„Wir brauchen Klarheit, ob und wie wir unsere Kraftwerke in Zukunft weiterbetreiben können“, betont Frank Scholl, Sprecher des Arbeitskreises Holz(heiz)kraftwerke im Bundesverband BioEnergie. „Ohne ein kurzfristiges politisches Signal werden just die besonders kostengünstigen Altholzkraftwerke mit als erste aus dem System gehen. Wir appellieren daher an die Politik, im EEG 2016 ein Ausschreibungsmodell zu verankern, das zum Erhalt des Bestands und einem angemessenen Ausbau führt.“

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