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topplus Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes

EnWG-Entwurf: Verbände fordern mehr Energieunabhängigkeit

Mit der EnWG-Novelle will das Wirtschaftsministerium Energiewende und Klimaschutz voranbringen. Das seien angesichts der Ukrainekrise nur Trippelschritte, kritisieren Branchenverbände.

Lesezeit: 6 Minuten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt in seiner Stellungnahme dazu die Änderungen im EnWG, die zu einer besseren Transparenz und Kommunikation zwischen Netzbetreibern dienen. Gleichzeitig bestehe aber Änderungsbedarf, insbesondere für den Szenariorahmen. „Für das Erreichen der Klimaziele müssen verschiedene Pfade berücksichtigt werden. Es fehlt aber ein Pfad, der die Abhängigkeit von Energieimporten stark begrenzt bis löst. Gerade vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs wird deutlich, dass Versorgungssicherheit und Klimaziele mit heimischen erneuerbaren Energien erreicht werden müssen, um Energiesouveränität zu erlangen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Der BEE habe in seiner Strommarktstudie bereits gezeigt, dass das Erreichen der Klimaziele auch bei einem Kohleausstieg bis 2030 und dem in diesem Jahr zu vollendenden Atomausstieg unter Ausnutzung der regionalen Potenziale der erneuerbaren Energien möglich ist. „Ein entsprechendes Szenario muss daher nicht nur größere Mengen an erneuerbaren Energien aus heimischer Produktion enthalten und die Rolle der flexibel steuerbaren Bioenergie im Stromsektor stärken, sondern auch einen starken Ausbau der notwendigen Flexibilitäten im Erzeuger-, Verbraucher- und Speicherbereich beinhalten. So kann die heimische Wirtschaft gestärkt und können die Erneuerbaren Energien ihrer Verantwortung für ein klimaneutrales Stromsystem gerecht werden“, unterstreicht Peter.

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bne: „Netzausbau muss schneller gehen“

Der Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gehe zwar in die richtige Richtung, allerdings nur in zaghaften Trippelschritten, kritisiert der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Es seien deutlich weiterreichende Maßnahmen erforderlich, da der Umbau der Energieversorgung extrem beschleunigt werden müsse und dafür insbesondere leistungsfähige Netze benötigt würden. „Die Netze werden zunehmend zum Flaschenhals der Energiewende. Seit Jahren verzögert sich der nötige Ausbau der rund 900 Verteilnetze und blockiert so die Energiewende. Dass Netzbetreiber Anschlüsse für Erneuerbare-Energien-Anlagen, Speicher, Wärmepumpen oder Wallboxen ablehnen und durch lokal höchst unterschiedliche Anforderungen verkomplizieren, muss sofort aufhören. Wir brauchen sehr viel weitergehende Maßnahmen, Anreize und Vorgaben für den Netzausbau als im Entwurf vorgesehen“, fordert bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Der EnWG-Referentenentwurf enthält laut bne gute Ansätze für eine stärkere Standardisierung, diese müssen jetzt allerdings deutlich ausgebaut werden. So sieht der Verband in der neu vorgesehenen Internetplattform für alle Anschlussbegehren einen ersten wichtigen Schritt, der unnötigen Aufwand ersparen soll. Hier müssten allerdings auch Wallboxen und Wärmepumpen aufgenommen werden. Sonst würden diese Technologien, die für die Elektrifizierung des Wärmesektors und der Mobilität entscheidend sind, nicht erfasst, ebenso wie Speicher, die für die Flexibilisierung der Nachfrage eine wichtige Rolle spielen.

Weniger Bürokratie beim Netzanschluss

„Daneben braucht es endlich bundesweit einheitliche Verfahren und ebenso bundesweit einheitliche technische Anschlussbedingungen. Dadurch wird Bürokratie wirklich abgebaut, Verfahren werden deutlich beschleunigt und Kosten gespart – sprich die Energiewende wird einfach schneller und günstiger“, so Busch.

Dazu schlägt der bne weiter eine vierwöchige Frist vor, innerhalb der Anträge abschließend vom Netzbetreiber beantwortet werden müssen. „Die Ablehnung eines Antrags darf nur erfolgen, wenn der Netzbetreiber genau nachweisen kann, dass ansonsten eine Netzüberlastung droht“, betont Busch. Dazu fordert der bne, dass Netzbetreiber endlich zu einer Netzzustandsüberwachung bis hinunter zur Niederspannungsebene verpflichtet werden. „Die tatsächliche Auslastung im Niederspannungsnetz liegt für die allermeisten Netzbetreiber völlig im Dunklen. Erst wenn eine solche Echtzeit-Erfassung der Auslastung vorliegt, lässt sich seriös beurteilen, ob Eingriffe überhaupt notwendig sind.“

Nachteile bei der Fernwärme

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung und der CO₂-Abgabe e.V. lehnen die geplante Erweiterung des § 29 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf die Fernwärme) ab. Denn mit dem vorgesehenen Marktvergleichsmodell hätten Fernwärmeversorger mit viel erneuerbaren Energien, die im Einklang mit den Zielen des Klimaschutz ihr Netz transformieren, zukünftig einen Nachteil gegenüber den Netzen mit den preiswerteren fossilen Erzeugungsarten.

Verstoß gegen Klimaschutzprogramm

„Versprochen, doch leider gebrochen!“, kommentiert Urban Windelen, Geschäftsführer des Bundesverbandes Energiespeicher Systeme (BVES), die Regelungen zu Energiespeichern im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG-E). Dessen Entwurf wird am 25. März mit der ersten Lesung im Bundestag beraten. „Die Bundesregierung verstößt mit diesem Gesetzesentwurf nicht nur gegen das eigene Klimaschutzprogramm, sondern auch gegen verpflichtende Vorgaben aus EU-Richtlinien, die aktuell in deutsches Recht zu überführen sind“, so Windelen weiter. „Die Energiespeicherbranche, doch auch die Betreiber der vielen Speicher in den Haushalten, warten ungeduldig auf die versprochene Beseitigung der regulatorischen Hemmnisse. Ohne Speicher und ohne den effizienten Multi-Use-Einsatz von Speichern fehlt der Energiewende weiterhin ein entscheidender Baustein.“

Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung legt laut BVES unmissverständlich fest, dass Energiespeicher von bestehenden Doppelbelastungen zu befreien sind, um den notwendigerweise wachsenden Einsatz von Energiespeichern für die Energiewende und den Klimaschutz nicht weiter zu behindern.

Auch die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie geben vor, dass Energiespeicher nicht länger mit doppelten Steuern und Abgaben belegt werden sollen. Zudem legen bestehende EU-Richtlinien eine Definition für die Energiespeicherung fest, mit der die eigenständige Aufgabe von Energiespeichern im Energiesystem festgeschrieben wird. Gleichzeitig räumen sie Energiespeichern ein „Recht auf Multi-Use“ ein, damit diese gleichzeitig für verschiedene Systemdienstleistungen genutzt werden können und so ihre Fähigkeiten umfänglich in das Energiesystem einbringen können.

Bundeswirtschaftsministerium ignoriert Vorgaben

Urban Windelen: „Diese Vorgaben hat das Bundeswirtschaftsministerium schlicht nicht aufgenommen, trotz eindeutiger Beschlusslage der gesamten Bundesregierung. Die Rechte der Bürger sowie Betreiber von Speichern werden teils so offensichtlich vernachlässigt oder kurzerhand umformuliert, dass der Verstoß gegen Wort und Wille der europarechtlichen Regelungen evident ist.“ Es sei völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum das Ministerium hier einerseits eine wachsende Industrie mit hoher Wertschöpfung in und für Deutschland sowie andererseits die bedeutende Rolle von Speichern für das Energiesystem, die Energiewende und den Klimaschutz weiter blockiere.

Der BVES setzt jetzt auf den Bundestag, um dort noch konstruktive Änderungen am EnWG-E zu erreichen.

Weitere Informationen:

  • Die Stellungnahme des BEE finden Sie hier.
  • Die Stellungnahme des bne finden Sie hier.
  • Auch der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung und der CO₂-Abgabe e.V. haben eine Stellungnahme veröffentlicht.

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