Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für das sogenannte „Osterpaket“ und damit einem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Die heute von der Länderkammer gebilligte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 richtet die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus. Dazu wurde das gesamte EEG grundlegend überarbeitet und flankierend zahlreiche andere Gesetze geändert. Die Länderkammer stimmte ebenfalls dem „Wind-an-Land-Gesetz“ sowie der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes zu.
Ambitionierte Ausbauziele
Die EEG-Novelle definiert ambitioniertere Ausbauziele für die erneuerbaren Energien. So sollen im Jahr 2030 insgesamt 80 % des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Ziel ist zudem, im Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dafür legt das Gesetz Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. So werden die aktuellen Ausbauraten bei der Windenergie an Land auf 10 GW pro Jahr erhöht, damit im Jahr 2030 insgesamt rund 115 GW Leistung aus Windkraft stammen. Den Ausbau von Solarenergie schreibt das Gesetz auf 22 GW pro Jahr vor. Im Jahr 2030 sollen hierdurch insgesamt rund 215 GW an Solarleistung in Deutschland erreicht sein.
EEG-Umlage dauerhaft abgeschafft
Das Gesetz stellt klar, dass alle erneuerbaren Energien und damit auch die Wasserkraft im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dies ist für die Planungs- und Genehmigungsabwägungen relevant und soll zur Beschleunigung der Verfahren beitragen. Das Gesetz schafft auch die EEG-Umlage dauerhaft ab, nachdem diese vor kurzem durch eine Änderung bereits auf null abgesenkt worden ist.
Einige Teile des Osterpaketes schon bald in Kraft
Mit der Zustimmung des Bundesrats zu beiden Gesetzesvorlagen können alle Teile des „Osterpakets“ der Bundesregierung nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Einige Passagen der EEG-Novelle treten direkt am Tag darauf beziehungsweise in einigen Wochen oder Monaten in Kraft, das Gesetz selbst am 1. Januar 2023. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ soll im siebten Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.