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EEG-Novelle: Mit dem Osterpaket verprellt die Regierung die Bioenergie

Bei der EEG-Novelle als Teil des Osterpakets gibt es Verbesserungen, z.B. für die Wasserkraft. Biogas dagegen gehört weiterhin zu den Verlierern. Aber auch bei Wind und Solar bleibt Kritik.

Lesezeit: 10 Minuten


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Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Wir haben die Stimmen dazu im Folgenden zusammengefasst.

Änderungen am EEG

Das betrifft den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“, der die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad ausrichten soll. Das Gesetz ändert auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Angenommen wurden die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP: Danach wird das Ziel einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 aufgegeben, die EEG-Umlage nicht nur auf null gesenkt, sondern dauerhaft abgeschafft und alle erneuerbaren Energien sollen als im überragenden öffentlichen Interesse stehend gelten - inklusive der Wasserkraft.

Änderungen am Wind-an-Land-Gesetz

Der Gesetzentwurf „zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ schreibt unter anderem das Ausbauziel von zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land fest. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sollen den Ländern verbindliche Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte) vorgegeben werden. Der Ausschuss nahm den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, der unter anderem vorsieht, das Erreichen der für 2026 angedachten Zwischenziele auf 2027 zu verschieben und Repowering-Maßnahmen am selben Standort zu privilegieren.

Änderungen am Windenergie-auf-See-Gesetz

Der Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ legt unter anderem Ausbauziele für Windenergie auf See fest. Angenommen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen: Der sieht vor, dass auch kleinere Flächen für Anlagen ab 500 MW Leistung ausgeschrieben werden können, Naturschutzflächen erst nach allen anderen in Frage kommenden Flächen ausgeschrieben werden und dass Bieter von außerhalb der EU geprüft und gegebenenfalls ausgeschlossen werden können.

Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat in einer Sondersitzung den im Rahmen des „Osterpakets“ von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (20/2354) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke angenommen.

Gescheitert bei der Abstimmung im Ausschuss ist hingegen die AfD-Fraktion mit einem Antrag (20/1344), in dem sie angesichts des verstärkten Ausbaus der erneuerbaren Energien auf den Schutz von Umwelt und Natur dringt. Windkraftanlagen dürften „auf keinen Fall eine Bevorzugung oder Begünstigung bei der Betriebsgenehmigung erhalten“, heißt es in der Vorlage der Fraktion. Für den Antrag stimmte nur die antragstellende AfD, alle anderen Fraktionen votierten dagegen.

Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes zielt auf einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und vor allem der Windenergie an Land bis 2045 - dafür sollen künftig auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können. Um Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, sieht der Gesetzentwurf weiterhin bundeseinheitliche Standards für die in diesem Zusammenhang durchzuführende artenschutzrechtliche Prüfung vor. Zusätzliche artenschutzbezogene Erleichterungen sind vorgesehen für den Fall des Repowerings von Windanlagen – dem Ersetzen älterer durch leistungsfähigere Windräder. Nationale Artenhilfsprogramme sollen zugleich für dauerhaften Schutz der durch den Ausbau besonders betroffenen Arten wie bestimmte Brutvögel und Fledermäuse sorgen.

Zuvor hatte der Ausschuss einem Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zugestimmt. Die Fraktionen hatten darin in Reaktion auf Expertenkritik in einer Anhörung zur geplanten Novelle am Montag Anpassungen vorgenommen: So wurden unter anderem unbestimmte Rechtsbegriffe näher definiert sowie eine von einzelnen Sachverständigen bemängelte Regelung zu Anzeigepflichten von Eigentümern und Nutzungsberechtigten von landwirtschaftlich genutzten Flächen gestrichen.

Bewertung der Branche

„Das Osterpaket zeigt den deutlichen Willen der Abgeordneten, die Energiewende in Deutschland zu beschleunigen. Der Entwurf des Bundestages hat an einigen Stellen den Kabinettsvorschlag deutlich verbessert, das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. An anderen Stellen bleibt er jedoch deutlich hinter den Erwartungen der Branche und den Erfordernissen des Klimaschutzes zurück“, erklärt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE).

Bei der Reform des EEG, einem Kernstück des Osterpakets, sieht der BEE Licht und Schatten. „Das Gesetz enthält einige wichtige Verbesserungen, wie das Heraufsetzen der Ausbauziele bei Photovoltaik, den Verzicht auf Ausschreibungen bei der Inanspruchnahme von Marktprämien gewerblicher Solardächer oder die erweiterten Flächenkulissen, die aber bei weitem noch nicht ausreichen. Dass die Wasserkraft jetzt im überragenden öffentlichen Interesse liegen soll, ist sehr zu begrüßen, ebenso wie die Aufhebung des Förderstopps für Wasserkraftanlagen bis 500 kW. Auch die Neueinführung von Ausschreibungen für grünen Wasserstoff, mit Ausschreibungszielen von 800 MW bis 2023 und 200 MW bis 2026, ist ein wichtiges Signal.“ Die Anhebungen des Neubaustandards auf EH55 und die bessere Anrechenbarkeit eigenerzeugten Stroms im Gebäudeenergiegesetz (GEG) bewertet der BEE ebenfalls als sehr positiv.

Prekäre Situation bei der Bioenergie

Die Situation der Bioenergie bleibt gegenüber dem Kabinettsentwurf laut BEE jedoch prekär. Die Fokussierung auf den Ausgleich von Lastspitzen gibt dem Anlagenbestand keine Perspektive und entfesselt auch keine weiteren Potenziale heimischer erneuerbarer Gase. Peter: „Gerade die Bioenergie hat mit Blick auf sinkende russische Gasexporte eine zentrale Rolle für die Energieversorgung in Deutschland inne. Dass das Potenzial dieses Energieträgers ungenutzt bleibt, ist bedauerlich. Dazu passt leider, dass auch die erneuerbaren Energien insgesamt im Energiesicherungsgesetz keine Rolle für die Energiesicherheit spielen.“

Weitere fatale Signale

„Die Streichung des 2030- und 2035-Ziels ist ein fatales Signal an die Branche, den Klimaschutz und den Wirtschaftsstandort. Das ist auch kein gutes Zeichen für den angestrebten Kohleausstieg 2030“, kritisiert die Präsidentin weiter. Die damit verbundene Ausgestaltung des Endes der EEG-Förderung sieht der BEE äußerst kritisch. „Für die Zeit nach dem Kohleausstieg sollen laut Entwurf keine Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine mehr festgelegt werden. Stattdessen soll die Bundesregierung ein alternatives Finanzierungskonzept vorlegen. In dieser hochsensiblen Phase der Energiewende schafft das große Unsicherheiten für Unternehmen, die sich auf ihre Pläne und Investitionsvorhaben negativ auswirken werden.“

Für den beschleunigten Ausbau der Windkraft werden die Reformvorschläge zur Flächenausweisung aus dem Wind-an-Land-Gesetz wenig bewirken. Der Bundestag hat die Zwischenziele aus dem Kabinettsentwurf zeitlich noch weiter nach hinten geschoben. Das wird die Hängepartie verlängern und den Zubau weiter verzögern. Was die geplanten Erleichterungen beim Repowering und die Formel zur Ermittlung der Kollisionswahrscheinlichkeit bringen, wird sich erst in der Praxis beweisen müssen.

Kritik der Biogasbranche

Aus Sicht des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) hat der Gesetzgeber im Osterpaket die großen Potenziale der Bioenergie vernachlässigt und Chancen für mehr Klimaschutz und Versorgungssicherheit im Angesicht der großen Herausforderungen nahezu vollständig ignoriert. „Obwohl Deutschland die Bioenergie jetzt mehr denn je benötigt, wurde ihr im Gesetzesbündel wenig Beachtung entgegengebracht“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des HBB.

Nach wie vor ist das Hauptanliegen der Branche, dass es eine auskömmliche Anschlussvergütung für Biogasanlagen nach Ablauf des zweiten Vergütungszeitraums gibt, auf taube Ohren gestoßen. „Aktuell können Biogasanlagen aufgrund der hohen Energiepreise rentabel betrieben werden, sie benötigen jedoch eine Absicherung auf der Erlösseite, da kontinuierlich Investitionen zu tätigen sind. Auch wurden die endogene Mengensteuerung sowie Anreize zur weiteren Flexibilisierung von Biogasanlagen nicht aufgegriffen“, beklagt sie. Im Gegenteil sehe es eher so aus, als sei die Vor-Ort Verstromung nicht mehr gewünscht. Eben jene Anlagen, die aktuell einen Großteil der Bestandsanlagen ausmachen, dutzende Terawattstunden Strom und Wärme verlässlich und nachhaltig vor Ort bereitstellen, würden zusätzlich Steine in den Weg gelegt. So büßen wir wertvolle regelbare und verlässliche Leistung ein, welche wir im Angesicht der aktuellen Krisen so dringend benötigen. Die Bundesregierung muss nach der Sommerpause dringend nachbessern und der gesamten Bioenergiebranche ein eindeutiges Signal geben, dass sie auf Biomasse als wichtigen Teil der Energieunabhängigkeit setzt“, fordert sie.

Im REPowerEU-Paket hat die EU-Kommission bereits hinterlegt, dass Biogas ein wesentlicher Baustein gegen die Abhängigkeit von russischem Gas ist. Mit Blick auf den kommenden Winter sollten zudem zeitnah genehmigungsrechtliche Hürden ausgeräumt werden, damit bestehende Biomasseanlagen ihre Stromproduktion kurzfristig erhöhen können, um die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Gasimporten zu verringern und damit Deutschland als Industriestandort weniger krisenanfällig ist.

Auch der Deutsche Bauernverband kritisiert die Beschlüsse: „Es ist völlig unverständlich, dass mitten in dieser tiefgreifenden Energiekrise eine nachhaltige heimische Energiequelle wie Biogas bei der Erzeugung von Strom, Wärme und Biomethan eingebremst wird. Damit macht sich Deutschland in der Krise noch weiter abhängig von Kohle und Erdgas. Einziger Lichtblick für Biogas im EEG ist die Erweiterung der Gülle-Kleinanlagen auf 150 KW“, sagt Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes.

Verbesserungen für die Photovoltaik

„Für die Photovoltaik bringt das Paket eine Reihe von Verbesserungen. Der endgültige Wegfall der EEG-Umlage erleichtert neue Geschäftsmodelle und die Sektorenkopplung“, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) die Änderungsanträge, die gestern im Ausschuss für Kilmaschutz und Energie beschlossen wurden. Sie sind gemeinsam mit den eigentlichen Gesetzentwürfen die Beschlussvorlage für das Osterpaket.

Der bne begrüßt vor allem die deutlichen Verbesserungen für die Photovoltaik: „Es wird einfacher, Volleinspeisung und Eigenversorgung zu kombinieren. Das ist richtig und hilft, die Dächer voll zu bekommen. Gut ist auch, dass die unsinnige Spitzenlastkappung kleiner PV gestrichen wird“, so Busch. Die Flächenkulisse für Solarparks wurde zudem deutlich erweitert, was zu einem schnellen Zubau erneuerbarer Kapazitäten führen wird. Zu begrüßen ist auch, dass die Innovationsausschreibungen um weitere 200 MW aufgestockt werden.

„Ein wichtiger Erfolg sind auch die Vereinfachungen bei den Netzanschlüssen für dezentrale PV-Anlagen. Endlich wird angefangen, Prozesse zu digitalisieren und bundesweit zu standardisieren. In beschleunigten Online-Verfahren und über Internetportale sollen Genehmigungen innerhalb von einem Monat erfolgen. Hier sind viele Vorschläge des bne auf offene Ohren gestoßen“, betont Busch. Außerdem werden Netzbetreibern strengere Transparenzvorgaben auferlegt. Auch die verpflichtende Netzüberwachung ist eine deutliche Verbesserung.

Der DBV sieht bei den Freiflächen-Photovoltaikanlagen die erneute Ausweitung der Streifen an Autobahnen und Eisenbahnen auf nun 500 Meter außerordentlich kritisch. „Das führt zu agrarstrukturell nachteiligen Flächenzerschneidungen und fördert den Verlust hochproduktiver Agrarflächen. Stattdessen sollten PV-Freiflächenanlagen vorrangig auf ertragsschwachen Flächen und Standorten errichtet werden“, fordert Generalsekretär Krüsken Die Möglichkeit, Agri-PV auch auf Grünland zu errichten, bewertet der DBV positiv. Gleiches gelte für die verbesserten und vereinfachten Förderbedingungen für PV-Dachanlagen.

Aufatmen für die Wasserkraft

Nach den Änderungen am EEG-Entwurf soll auch die Wasserkraft wie alle anderen erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse stehen. „Diese bayerischen Forderungen wurden auf den letzten Metern erfüllt. Das öffentliche Interesse ist bei Entscheidungen für Genehmigungen für Wiederbewilligungen oder Neuanlagen sehr wichtig“, kommentiert Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger. Wasserkraft sei nicht nur ein sauberer erneuerbarer Energieträger, sondern Müller und Wasserkraftler würden auch unentgeltlich die Gewässer pflegen und Niedrig- und Hochwasser steuern. „Diese Rolle müssen wir ausbauen, nicht abschaffen“, sagt Aiwanger. Auch Wasserkraftanlage unter 500 kW werden damit weiter mit den EEG-Förderungen unterstützt. „Unser Förderprogramm für die Ertüchtigung von kleinen Wasserkraftanlagen zusammen mit ökologischen Verbesserungen kann nun weiter laufen. Ein unqualifizierter Angriff wurde abgewehrt“, so der Staatsminister.

Einen Überblick über das Gesetzespaket finden Sie unter www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/0406_ueberblickspapier_osterpaket.html

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