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Kleine Wasserkraft

EEG 2023: Wasserkraftverbände protestieren gegen Verschlechterungen

Weil sie im neuen EEG Verschlechterungen für Wasserkraftanlagen unter 500 kW Leistung befürchten, protestieren 36 Wasserkraftverbände – ihre Forderungen im Detail.

Lesezeit: 5 Minuten

Zusammen mit 34 weiteren Landes- und Bundesverbänden aus der Energie- und Wasserwirtschaft haben die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. und der Landesverband Bayerischer Wasserkraftverbände (LVBW) eG einer Mitteilung zufolge eine Erklärung an die Bundesregierung eingereicht. Darin wehren sie sich gegen die geplante, aus ihrer Sicht existenzbedrohende Benachteiligung von Wasserkraftanlagen bis 500 kW Leistung im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) 2023 und fordern die Streichung der umstrittenen Neuregelungen.

50 % der betroffenen Betriebe in Bayern

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Die Erklärung „Keine Diskriminierung der Wasserkraft im EEG 2023“, die in einer Kurz- und einer Langfassung vorliegt, wurde vom Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) und dem Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) initiiert. „Wir tragen die Erklärung zu einhundert Prozent mit“, betont Fritz Schweiger, Vorsitzender der VWB. „Über 50 % der Wasserkraftanlagen, die betroffen wären, befinden sich in Bayern. Wir sind nicht bereit, den wirtschaftlichen Schaden für Tausende von mittelständischen Betrieben und den Verlust von rund einer Milliarde CO2-freiem Strom aus Wasserkraft pro Jahr einfach hinzunehmen.“ Hans-Peter Lang, Vorsitzender der LVBW, ergänzt: „Die geplanten Änderungen sind unter keinem sachlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen. Der Schaden, den sie den Standorten zufügen würden, ist umso größer.“

Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen nicht hinnehmbar

In dem aktuellen Gesetzesentwurf zum EEG 2023 plant das Bundeskabinett die ersatzlose Streichung für die Förderung kleiner Wasserkraftanlagen bis zu 500 kW Leistung. Weiterhin soll der Erhalt der EEG-Vergütung an sogenannte wasserwirtschaftliche Vorgaben geknüpft und der Ausbau der Wasserkraft – im Gegensatz zur Wind- und Solarenergie – nicht im überragenden öffentlichen Interesse stehen.

Die EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien bezieht nach Ansicht der Verbände ausdrücklich auch kleine Anlagen in das Gesamtkonzept einer Förderung Erneuerbarer Energien mit ein. Dabei werde die Wasserkraft weder als Ganzes noch werden Anlagen unterhalb einer bestimmten installierten Leistung ausgenommen. Auch kleinere Wasserkraftanlagen böten durch ihre dezentralen Erzeugungsstrukturen auf lokaler Ebene Versorgungssicherheit – allein die Menge des erzeugten Stroms (die Quantität) sei nicht der alles entscheidende Faktor. Vielmehr seien qualitative Eigenschaften wie die Planbarkeit, Grundlastfähigkeit und Netzstabilisierung weitere entscheidende Aspekte. Die Energiewende verlange eine Diversifizierung und Dezentralisierung der Erzeugungsstrukturen, inklusive der Wasserkraft.

Die Unterzeichner der Erklärung erheben deshalb die Forderung,

  • das überragende öffentliche Interesse auch für die Wasserkraft anzuerkennen,
  • die unnötigen Verknüpfungen von Förder- (EEG) und Fachrecht (WHG) inklusive der zusätzlichen Sanktionsregelungen rückgängig zu machen,
  • den Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen (< 500 kW) komplett zu revidieren,
  • und stattdessen die Modernisierung von Bestandsanlagen und den gewässerverträglichen Aus- und Neubau an bereits bestehenden Querbauwerke zu fördern.

Bayerische Staatsregierung unterstützt Verbände

„So wenig, wie wir die Pläne der Bundesregierung nachvollziehen können – vor allem angesichts des dringend notwendigen Klimaschutzes und des Krieges in der Ukraine -, umso mehr begrüßen wir die Unterstützung durch die Bayerische Staatsregierung“, sagt Fritz Schweiger von der VWB.

Vor dem „Hintergrund der energiepolitischen Herausforderungen und in Verantwortung für die Menschen und Wirtschaft im Freistaat“ hat der Bayerische Ministerrat in der Kabinettssitzung am 17. Mai 2022 den Bayerischen Energieplan beschlossen. Darin heißt es, dass die Wasserkraft traditionell fest zum bayerischen Energiemix gehöre und dies auch so bleiben solle.

Um das gesamte Potential der Wasserkraft noch besser auszuschöpfen, sei aber vor allem der Bund gefordert: Die Ungleichbehandlung der Wasserkraft im Osterpaket müsse aufgehoben werden. Der Wegfall der Förderung kleiner Wasserkraftanlagen bis 500 kW gefährde den Weiterbetrieb von rund 4.000 Wasserkraftanlagen in Bayern. Das Kabinett fordert zudem eine bessere Vergütung für kleine Wasserkraftanlagen anstelle einer pauschalen Aufhebung der Förderung.

Diese Verbände und Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge) unterstützen die Erklärung:

  • Arbeitsgemeinschaft Hessischer Wasserkraftwerke
  • Arbeitsgemeinschaft Mühlenstraße Oberschwaben e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Thüringer Wasserkraftwerke e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V. (AWK BW)
  • Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Niedersachsen und Schleswig-Holstein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Rheinland-Pfalz u. Saar e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern e.V.
  • Bayerischer Müllerbund e.V.
  • Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V.
  • Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
  • EUROSOLAR e.V.
  • Großabnehmerverband Energie Baden-Württemberg e.V.
  • Hessischer Landesverein zur Erhaltung und Nutzung von Mühlen e.V.
  • Interessengemeinschaft Wasserkraft Baden-Württemberg e.V.
  • Interessengemeinschaft Wasserkraft Fulda/Rhön
  • Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke eG
  • Landesverband Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
  • Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt e.V.
  • Landesverband Erneuerbare Energien Hessen (LEEH) i.G.
  • Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen-Bremen e.V.
  • Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.
  • Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen e.V.
  • Mitteldeutscher Müllerbund e.V.
  • Mühlenvereinigung Berlin-Brandenburg e.V.
  • Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e.V.
  • Rheinisches Mühlen-Dokumentationszentrum e.V. (RMDZ)
  • Sächsischer Mühlenverein e.V.
  • Sächsischer Müllerbund
  • Thüringer Erneuerbare Energien Netzwerk (ThEEN) e.V.
  • VEE Sachsen e.V.
  • Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. – VBEW
  • Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. – VfEW
  • Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V.
  • Wasserkraftverband Mitteldeutschland e.V.

Die Langfassung der Erklärung können Sie auf der Internetseite der Wasserkraftwerke NRW einsehen.

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