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Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEG-Novelle: Baden-Württemberg setzt sich für Biogas und Agri-PV auf Grünland ein

Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk will über den Bundesrat Erleichterungen für Güllekleinanlagen und die Agri-Photovoltaik erreichen. Dagegen sieht er Solarparks kritisch.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Stellungnahme des Bundesrates zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk als einen wichtigen Schritt für die dringend notwendige Energiewende.

Beseitigung von Hürden für Biogasanlagen

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„Uns war es wichtig, dass die Bioenergie weiterhin ihren Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten kann und einen angemessenen Platz im Energiemix behält. Deswegen haben wir bei den Beratungen Anträge eingebracht und unterstützt, die eine Verbesserung der Rahmenbedingungen umfassen und einen wirtschaftlichen Betrieb von Biomasseanlagen erlauben“, sagte Minister Hauk am Rande der Bundesratssitzung vom 20. Mai und nannte beispielhaft folgende Punkte: „Wir setzen uns für die Streichung der endogenen Mengensteuerung bei Biomasseanlagen ein, weil wir das begrenzte Ausschreibungsvolumen nicht noch zusätzlich verknappen wollen. Außerdem unterstützten wir die Verbesserung der Anschlussregelungen für Güllekleinanlagen nach Ablauf der 20 Jahren Festvergütung.“ Diese umfassen eine Erhöhung der Vergütungssätze und eine Streichung der Stichtagsregelung für Güllekleinanlagen.

Agri-PV auch auf Grünland

Die neuen Regelungen für sogenannten Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) ermöglichen es, die Flächenkonkurrenz zwischen Nahrungsmittelproduktion und Solarstromerzeugung unter einen Hut zu bekommen. „Denn unsere landwirtschaftlichen Betriebe müssen mehr denn je ihren Beitrag zur globalen Ernährungssicherung leisten. Wir begrüßen es daher sehr, dass Agri-PV Anlagen nun an den regulären Ausschreibungen teilnehmen können und einen entsprechenden Zuschlag von bis zu 1,2 Cent pro Kilowattstunde erhalten“, betont Hauk. Man setze sich zudem dafür ein, dass Agri-PV-Anlagen nicht nur auf Ackerland und Obst- beziehungsweise Dauerkulturflächen, sondern auch auf Dauergrünland errichtet werden können.

Hauk gegen verpflichtende Volleinspeisung

Die massiv gestiegenen Kosten für Solarmodule, Wechselrichter und Handwerkerleistungen führen dazu, dass ohne Zuschüsse die Rentabilität der Eigenstromversorgung nicht mehr gegeben ist. „Deswegen habe ich mich gegen die Pflicht zur Volleinspeisung ausgesprochen und darüber hinaus eingebracht, dass entsprechende Förderprogramme eingerichtet werden, die dabei helfen wirtschaftlichen Hemmnisse bei Photovoltaik-Nutzung und bei Investitionen in Batteriespeicher abzubauen“, sagte Verbraucherschutzminister Hauk.

Kritischer Blick auf Solarparks

Eine geplante Erweiterung der Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf einen beidseitigen Korridor von 200 Meter entlang von Bundes- und Landstraßen werde angesichts der zu erwartenden agrarstrukturellen Auswirkungen hingegen mit Sorge betrachtet. „Ein massiver Ausbau der Photovoltaik ist unstrittig und dringend erforderlich. Allerdings sollte dieser vorrangig auf bereits versiegelten Flächen und Dachflächen erfolgen. Diese weitreichende Erweiterung der Flächenkulisse könnte den Druck von den Dachflächen nehmen und den Marktpreis für die größeren, als solche für die Betriebe besonders wertvollen, landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheiten enorm anheizen“, sagte Minister Hauk.

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