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Neue Düngemittelverordnung

EU-Kommission stärkt Pflanzenkohle als Düngemittel

Die EU hat die Liste über Düngerprodukte ausgeweitet. Jetzt sind auch Düngemittel enthalten, die durch Pyrolyse- und Vergasungsverfahren hergestellt wurden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission hat ihren Entwurf zur neuen Düngemittelverordnung veröffentlicht. Diese aktualisierten EU-Vorschriften über Düngeprodukte (Verordnung2019/1009) gelten ab dem 16. Juli 2022. Sie wurden auf alle Arten von Düngemitteln ausgeweitet, einschließlich organischer Düngemittel, z. B. solche, die durch Pyrolyse- und Vergasungsverfahren hergestellt werden. „Somit ist nun auch endlich die Pflanzenkohle aufgenommen“, erklärt der Fachverband Pflanzenkohle in einer Stellungnahme.

Der Fachverband begrüßt die Erweiterung der Positivliste für Eingangsstoffe zur Produktion von Pflanzenkohle, insbesondere die explizite Öffnung für landwirtschaftliche, industrielle und kommunale Stoffnebenströme. Es gibt aber nach Ansicht des Verbandes noch kritische Punkte:

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  • Ausschluss von Klärschlamm,
  • Analysemethoden für PAK-Grenzwert

Ausschluss von Klärschlämmen

Die Klärschlamm-Pyrolyse bietet laut Fachverband Pflanzenkohle eine bessere CO₂-Bilanz im Vergleich zur bereits erlaubten Verbrennung und ermögliche darüber hinaus die Rückgewinnung der kritischen Ressource Phosphor. Bei einer Prozessführung unter 500°C sei der im Klärschlamm-Pyrolysat enthaltene Phosphor ohne weitere Aufbereitungsschritte pflanzenverfügbar, was sich erneut positiv auf die Klima- und Kostenbilanz auswirke. Die bereits zugelassene Klärschlamm-Asche dagegen habe eine schlechtere CO₂-Bilanz und sei im Boden weniger wirksam.Schweden sei in diesem Fall Vorreiter und hat Klärschlamm-Pyrolysate bereits als Düngemittel zugelassen und der FVPK möchte die EU-Kommission auffordern diesem Beispiel zu folgen. Klärschlamm-Pyrolysat soll allerdings nicht als Pflanzenkohle gelten, sondern in seiner eigenen Kategorie zugelassen sein. Durch die Festlegung entsprechender Grenzwerte muss die Belastung durch Schwermetalle für die Anwendung im Boden ausgeschlossen werden. Es gibt jedoch technische Anwendungen, z.B. in Baustoffen, wo diese Belastung nicht ins Gewicht fällt.

Analysemethoden für PAK-Grenzwert

Der Verband begrüßt die niedrigen Grenzwerte von Schadstoffen, um die Sicherheit von Anwendern, Arbeitnehmern und der Umwelt zu gewährleisten. Damit würde eine Handhabe gegen unsichere Produkte ermöglicht. Das gelte insbesondere für die Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Kritisch sei, dass die Grenzwerte nicht an eine definierte Analysemethode gekoppelt sind. Für aussagekräftige PAK-Analysen von Pflanzenkohle könne nur die Toluol-Extraktionsmethode in Frage kommen. Daher fordert der Fachverband die EU-Kommission auf, diese Analysemethode im Regulierungstext festzuschreiben. Bei anderen Analysemethoden bestehe die Gefahr, dass nicht alle PAK aus Pflanzenkohle herausgelöst würden und somit immer eine Unterschreitung der PAK-Grenzwerte bescheinigen werde – auch wenn der tatsächliche Wert in der Realität deutlich über den Grenzwerten liege.

Bis zum 1. Februar kann können die derzeit erarbeiteten Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen hier kommentiert werden. Die EU-Kommission teilt mit, dass alle konstruktiven Rückmeldungen bei der Fertigstellung dieser Initiative berücksichtigt und veröffentlicht werden.

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