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Gaseinspeisegesetz soll Netzbetreiber in die Pflicht nehmen

Der Fachverband Biogas hat seine Forderung nach einem Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz (EGE) konkretisiert. Laut Fachverband sollen mit dem Gesetz Gasnetzbetreiber verpflichtet werden, Biogasanlagen an das bestehende Gasnetz anzuschließen und zu Biomethan aufbereitetes Biogas abzunehmen, durchzuleiten und zu vergüten.

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Der Fachverband Biogas hat seine Forderung nach einem Erneuerbare-Gas-Einspeisegesetz (EGE) konkretisiert. Laut Fachverband sollen mit dem Gesetz Gasnetzbetreiber verpflichtet werden, Biogasanlagen an das bestehende Gasnetz anzuschließen und zu Biomethan aufbereitetes Biogas abzunehmen, durchzuleiten und zu vergüten. "Für das eingespeiste Biogas wird eine marktorientierte Vergütung gewährt, die eine auszureichende Planungsgrundlage sichert und die höheren Erzeugungskosten kleinerer Anlagen reflektiert", heißt es in den Eckpunkten.


Das eingespeiste Biogas soll als "Biogas" versteigert werden. Diese Forderung dürfte sich gegen die Großkonzerne auf dem Gasmarkt richten, die gerne von "Bioerdgas" sprechen. Auf den Gaskunden wird laut den FvB-Vorstellungen nur der Differenzbetrag aus Vergütung und Ersteigerungserlösen umgelegt. Das ersteigerte Biogas kann dann als "Biogas" weiter vermarktet und im Rahmen der verschiedenen Verwertungspfade wie Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Verstromung mit Vergütung durch das EEG sowie für Kraftstoff- und Wärmenutzung verwertet werden.


Einspeiser von Biogas sollen das Biogas auch selbst verkaufen dürfen und nicht verpflichtet sein, ihr Produkt im Rahmen des EEG zu vermarkten. Neben Biogas soll das EGE auch für andere erneuerbare Gase, also beispielsweise Deponie- und Klärgas gelten. Bislang ist die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz über die Gasnetzzugangsverordnung geregelt. Das reicht dem FvB aber nicht. Nach Angaben der Deutschen Energieagentur gibt es derzeit rund 50 Projekte zur Biogaseinspeisung in Deutschland; mehr als 20 Anlagen sind bereits in Betrieb.