Die KfW Bankengruppe fördert ab dem 1. März dieses Jahres wieder einzelne Sanierungsmaßnahmen. Dazu zählt die nachrägliche Dämmung einer Fassade, der Austausch der Fenster oder beispielsweise die Erneuerung der Heizungsanlage.
Im Rahmen der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) werden Eigentümer mit zinsgünstigen Krediten oder attraktiven Investitionszuschüssen unterstützt. Dabei bleibt es bei dem Grundsatz: Je besser der erreichte Energiestandard nach Sanierung, umso attraktiver die Förderung.
Außerdem führt die KfW zum 1. März 2011 in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen eine endfällige Finanzierungsvariante ein. So ist es dann beispielsweise möglich, fällige Sparguthaben nach Ablauf der vier- bis achtjährigen endfälligen Kreditlaufzeit zur Tilgung einzusetzen. Weitere Informationen im Internet auf www.kfw.de oder über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter Telefonnummer 01801 / 33 55 77.