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Bundesverband Windenergie: Bundestag vergibt Chance bei EEG-Novelle

Die Ausschreibungsergebnisse zeigen: Der geplante Windkraftausbau ist Gefahr. Zudem zeigt eine Analyse, dass Planung, Genehmigung und Bau für ein Windrad bis zu acht Jahre dauern – Tendenz steigend.

Lesezeit: 6 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat in der vergangenen Woche die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2023 veröffentlicht.

„Die Ausschreibung ist erneut unterzeichnet. Die eingereichte Gebotsmenge liegt aber über dem Durchschnitt der Vorjahre“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Im Vergleich zum ersten Quartal 2022 ist die Leistung von neu genehmigten Windenergieanlagen im ersten Quartal 2023 um 66 % gestiegen. Diese Entwicklung muss sich jetzt fortsetzen.“

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Ausschreibungsmenge nur zur Hälfte erreicht

Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Mai war erneut unterzeichnet, obwohl die Bundesnetzagentur im Vorfeld das Ausschreibungsvolumen reduziert hatte. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 2.866 MW wurden 127 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1.597 MW (Vorrunde 1.502 MW) eingereicht. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde lediglich sieben Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen und konnte 120 eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen; die Zuschlagsmenge belief sich auf 1.535 MW.

Die Gebotswerte liegen in der Bandbreite zwischen 7,25 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Mit 7,34 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem im Dezember festgelegten Höchstwert.

Kein Interesse an Innovationsausschreibung

Bei der Innovationsausschreibung im Mai wurden 400 MW ausgeschrieben. Es gingen drei Gebote mit einer Gebotsmenge von 84 MW ein. Alle Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen aus Solaranlagen mit Speichern; alle Gebote erhielten einen Zuschlag. Bei einem Gebot wurde die nur 2023 geltende Regelung genutzt, nach der die zulässige Gebotsmenge für Solaranlagen mehr als 20 MW betragen kann.

Ausbau in Gefahr

„Die erneute Unterzeichnung der Ausschreibung zeigt deutlich, dass die bisherige Genehmigungsmenge nicht ausreicht, um die Ausschreibungen sowohl in der aktuellen Ausschreibungsrunde als auch perspektivisch im Gesamtjahr 2023 zu füllen“, kritisiert Dr. Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer des Verbandes VDMA Power Systems. Das geplante Ausschreibungsvolumen im Jahr 2023 beträgt knapp 13 GW. In der Konsequenz werden damit voraussichtlich die Zubauziele in ein bis zwei Jahren nicht erreicht.

2023 insgesamt 3000 MW mit Zuschlag

Die erteilten Zuschläge über 1.535 MW führen dazu, dass im laufenden Jahr nunmehr fast 3.000 MW einen Zuschlag erhalten haben. Das entspricht bereits annähernd der gesamten Jahresmenge von 2022. Damals wurden Zuschläge über 3.295 MW erteilt. Zwei weitere Ausschreibungen liegen am 1. August und am 1. November vor der Branche. „Der Aufwärtstrend stabilisiert sich, stützt sich allerdings weiter auf zu wenige Bundesländer“, erläuterte Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverband Windenergie (BWE). Erneut liegen Nordrhein-Westfalen sowie die norddeutschen Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein ganz vorn. Auf die drei Bundesländer entfielen in der Ausschreibung insgesamt 1.002 MW und damit 65 Prozent der Zuschläge. Das unterstreiche die Dringlichkeit, nun wirklich in allen Bundesländern die seit vergangenem Jahr erlassenen Gesetze zur Beschleunigung anzuwenden und für mehr Genehmigungen zu sorgen.

Gestörte Lieferketten

„Mit der Zuschlagserteilung kann die Projektumsetzung starten. Hier bestehen weiter große Herausforderungen durch gestörte Lieferketten. Schnell zu beheben wäre dagegen das Thema der Transportgenehmigungen, das sich langsam zum größten Problem in der Umsetzung entwickelt. In gut einem Drittel der in Umsetzung befindlichen Projekte bedrohen fehlende Transportgenehmigungen eine zeitgerechte Inbetriebnahme. Wir erwarten, dass das Bundesverkehrsministerium aktiv wird. Es braucht einheitliche und schnelle Prozesse bei Bundesbehörden und in den Ländern!” Die kürzlich im Bundesrat beschlossene Anpassung der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung könne nur ein erster Schritt sein.

„Wir sehen aktuell steigende Genehmigungszahlen. Sie können dazu beitragen, dass die nächsten Ausschreibungen wieder stärker gefüllt werden. Der Zubau speist sich allerdings aus den Zuschlägen in Ausschreibungen und ist daher sehr genau abschätzbar. Mit Blick auf das Ausbauziel der Bundesregierung von 115 Gigawatt (GW) Wind an Land in 2030 ist deshalb bereits klar, dass es einen starken Spurt mit nach oben angepassten Ausschreibungsvolumen ab 2025 geben muss“, machte Bärbel Heidebroek deutlich.

Zu lange Genehmigung

Nach einer Analyse der Fachagentur Wind an Land dauert es ab der Beantragung eines Windrads im Schnitt vier Jahre, bis mit der Anlage der erste Strom erzeugt werden kann. Sowohl das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren als auch die daran anschließende Realisierungsphase erfordern jeweils durchschnittlich zwei Jahre Zeit – und dauern damit fast doppelt so lange als noch in den Jahren vor 2018. Die Verfahrenslaufzeiten zeigen steigende Tendenz, die sich in den ersten fünf Monaten dieses Jahres weiter fortsetzte. Bei der Analyse stützt sich die Fachagentur auf rund 10.000 Windenergieanlagen, die in den letzten zwölf Jahren genehmigt wurden.

Auch für die Projektentwicklungsphase vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren zeigte sich zuletzt ein signifikant höherer Zeitaufwand. Während die Fachagentur Ende 2014 noch ermittelte, dass der Vorlauf bis zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen im Schnitt drei Jahre erfordert, brachte die zuletzt durchgeführte Branchenumfrage hervor, dass dieses Entwicklungsstadium mittlerweile gut vier Jahre beansprucht. Für den gesamten Projektentwicklungszeitraum sind derzeit typischerweise acht Jahre zu veranschlagen – und damit rund zweieinhalb Jahre mehr als im Spätherbst 2014 ermittelt wurde.

Die Publikation „Typische Verfahrenslaufzeiten von Windenergieprojekten - Empirische Datenanalyse für den Zeitraum 2011 bis 2022“ erhalten Sie hier.

Vergebene Chance

Der Bundestag hatte am Freitag (23. Juni) im Rahmen der Novelle zum Strompreisbremsengesetz (StromPBG) auch Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen. Während in der vergangenen Woche in der Anhörung des Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Rückgabemöglichkeit für Zuschläge für Wind-an-Land aus den Jahren 2021 und 2022 vorgesehen war – die von den Sachverständigen ausnahmslos positiv eingeordnet wurde – fehlt diese Regelung im jetzt beschlossenen Gesetzentwurf.

„Die Branche hat 2021 begonnen, sich aus dem von den Vorgängerregierungen verursachten Tief herauszuarbeiten. Im September 2021 und Februar 2022 waren die Ausschreibungen erstmals nach langer Zeit wieder überzeichnet“, sagt Heidebroek. „Danach löste der russische Angriffskrieg einen Preisschock entlang der Lieferketten aus, der zusätzlich von schnellen Zinssprüngen begleitet wurde. Schon genehmigte und bezuschlagte Projekte geraten durch diesen toxischen Mix in Gefahr.“ Betroffen sind vor allem solche Projekte, die ab September 2021 bezuschlagt wurden.

Mit einer Rückgabemöglichkeit von Zuschlägen aus den Jahren 2021 und 2022 hätten diese Projekte umgehend erneut in Ausschreibungen gebracht werden können. „Damit wäre die Realisierungswahrscheinlichkeit der Zuschläge der Jahre 2021 und 2022 deutlich verbessert worden. Es ist daher völlig unverständlich, weshalb die Koalition ihren Gesetzesvorschlag nun fallen gelassen hat. Sie hat die Chance vertan, die Realisierung von Zuschlägen zu verbessern“, kritisierte Heidebroek.

Ausdrücklich begrüßt der BWE, dass die Klarstellung im Windenergieflächenbedarfsgesetz beibehalten wurde und Bundesländer nun höhere Flächenbeitragswerte vorsehen und die Flächenausweisung insgesamt vorziehen können. Positiv sei auch die ad hoc wieder aufgenommene Möglichkeit, von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen abweichen zu dürfen, wenn dadurch zusätzliche Energie gewonnen werden kann. Die Regelung habe sich im Krisenwinter 2022/23 bewährt.

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